geändert am 18.01.2007 - Version Nr.: 1. 830

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Abweichungen von den Geschäftsbedinungen können vereinbart werden. Gültig sind auch elektronisch signierte Dokumente.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
"Bürgerstimmen im Göttinger Land"

Übersicht

§ 0 Begriffe
§ 1 Werbeformen
§ 2.1 Banner allgemein
§ 2.2 Banner im Skyscrapper-Rahmen
§ 2.3 Banner in der Menueleiste
§ 2.4 Schnäppchen-Banner
§ 3 Permanentbanner
§ 4 Kundenbeiträge
§ 5 Textänderungen
§ 6 Anmerkungen, Richtigstellungen
§ 7 Rechnungen und Preise
§ 8 Gewährleistung und Haftung
§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
§ 10 Schlussbestimmungen

Bestimmungen

§ 0 Begriffe
- I. Zur Website http://www.buergerstimmen.de/ gehört jede Datei, die mit einem Browser über einen Link erreichbar ist, der mit http://www.buergerstimmen.de/ beginnt.
- II. Mit dem Begriff Internet-Chronik ist die Website http://www.buergerstimmen.de/ gemeint.
- III. Wenn eine oder mehrere Dateien mit einem Browser sich darstellen lassen, so wird dies hier als Seite der Website bezeichnet. Eine Seite der Internet-Chronik besteht in der Regel aus mindestens einer HTML-Datei.

§ 1 Werbeformen
- I. Für einen bestimmten Zeitraum kann eine Bannerwerbung in Auftrag geben. Die Bannerwerbung wird auf den allermeisten Seiten der Internetchronik angezeigt. Lediglich einige ältere Seiten und Kundebeiträge sind frei von Bannerwerbung.
- II. Für einzelne Seiten aus bestimmten Bereichen kann eine Seitenwerbung in Auftrag gegeben werden.
- III. Vereine können auf ausgewählten Seiten ihren Verein oder ihre Initiative kostenlos vorstellen und verlinken lassen. Die Vorstellungsseiten können Bannerwerbung enthalten.
- IV. Auftraggeber können Kundenbeiträge schalten lassen.

§ 2.1 Banner allgemein
- I. Der Anbieter betreibt die Website http://www.buergerstimmen.de/, auf welche er einen Werbeplatz - sog. Banner - dem Auftraggeber derart zur Verfügung stellt, dass auf dem Werbeplatz eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Grafik oder Flashanimation angezeigt wird. Die entsprechende Datei wird auf dem Server der Website http://www.buergerstimmen.de gespeichert.
- II. Das Banner wird mit der Website des Auftraggebers (Zielseite) verlinkt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine verlinkte Website für Surfer der Internet-Chronik erreichbar ist.
- III. Wenn der Link des Auftraggebers trotz mehrfacher Versuche innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erreichbar ist, wird der Link nicht aber die Graphik gelöscht.
- IV. Die Bannerwerbung wird monatlich abgerechnet.
- V. Die Bannerwerbung kann durch den Auftraggeber zeitlich und inhaltlich gesteuert werden.
- VI. Einige wenige Seiten sind wurden nicht auf das neue Design der Website angepasst und sind frei von Bannerwerbung. Kundenbeiträge sind frei von Bannerwerbung.
- VII. Die Graphikdatei kann bis zu zehnmal im Monat kostenfrei ausgetauscht werden. Diese Änderungen werden dabei im Normalfall im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs innerhalb von einem Werktag  freigeschaltet.

§ 2.2 Banner im Skyscrapper-Rahmen
- I. Die meisten Seite der Internet-Chronik http.//www.buergerstimmen.de haben am rechten oberen Rand der Seite eine Rahmen für den Skyscrapper-Banner vor. Lediglich bei Kundenbeiträge und einigen älteren Seiten fehlt ein solcher Platz.
- II. Der Platz für die Graphik ist 80 Pixel breit und 400 Pixel hoch sein.
- III. Der Speicherplatzbedarf des Banners sollte 40 kByte nicht überschreiten.

§ 2.3 Banner in der Menueleiste
- I. Die meisten Seiten der Internet-Chronik http.//www.buergerstimmen.de haben eine Menueleiste. Über die Links der Menueleiste gelangt man zu verschiedenen inhaltlichen Bereichen der Internet-Chronik. Im Kopf der Menuleiste ist Platz für einen Werbebanner vorgesehen. Lediglich bei Kundenbeiträge und einigen älteren Seiten fehlt ein solcher Platz.
- II. Die Graphik muss 160 Pixel breit und 52 Pixel hoch sein.
- III. Der Speicherplatzbedarf des Banners sollte 12 kByte nicht überschreiten.

§ 2.4 Schnäppchen-Banner
- I. Extra für das Bewerben von Schnäppchen ist auf der Website eine Extra-Seite vorgesehen.
- II. Auf der Seite mit den Schnäppchen-Bannern werden zufällig immer neun verschiedene Schnäppchen-Banner angezeigt. 
- III. Die Abrechnung erfolgt nach der Zahl in einem Monat der hochgeladenen Banner, wobei die Graphik eines Banners täglich kostenfrei austauschen kann. Die Freischaltung des ausgetauschten Banners erfolgt in der Regel bis zwölf Uhr des nächsten Werktags.
- IV. Die Graphik muss entweder 150 Pixel breit und 200Pixel hoch oder aber 200 Pixel Breit und 150 Pixel hoch sein.
- V. Der Speicherplatzbedarf des Banners darf 15 kByte nicht überschreiten.
- VI. Bei hohem Aufkommen an Bannern werden thematische Bannerseiten, werden thematische Unterseiten angeboten.

§ 3 Permanentbanner
- I. Die Vorlageseiten für die Meldungen der Internetchronik http://www.buergerstimmen.de/ haben direkt unter dem Seitentitel Platz für vier permanente Banner vorgesehen. Jeder Banner wird als ein Viertel-Banner bezeichnet und ist grundsätzlich eine Graphikdatei.
- II. Der Platz für eine Graphik ist 150 Pixel breit und 150 Pixel hoch. Der Platz für einen 2-4-Banner ist entsprechend 300 Pixel breit und 150 Pixel hoch. Entsprechend ist ein 3-4-Banner 450 Pixel breit und 150 Pixel hoch; ein 4-4-Banner ist 600 Pixel breit und 150 Pixel hoch.
- III. Der Speicherplatzbedarf eines Viertel-Banners sollte maximal  18 kByte betragen.
- IV. Pro Kunde wird nur ein Banner auf eine Seite gesetzt, wobei der Kunde zwischen 1-4-Banner, 2-4-Banner, 3-4-Banner und 4-4-Banner wählen kann.
- V. Die Permanentbanner sind statisch. Sie werden nicht und wird nicht wieder von der Website entfernt. Angesichts des Chronik-Charakters verbleibt die Graphik mit dem Text auf dem Server.
- VI. Permanentbanner oder auch Links können auf Kosten des Kunden gelöscht oder geändert werden.
- VII. Die Kuindenbeiträge selbst werden als Microsoft-Word Dokument dem Anbieter der Internet-Chronik zur Verfügung gestellt, wobei sich der Ersteller an die Vorgaben in dem Microsoft®-Word Beispieldokument hält.
- VIII. Die Integration in die Website übernimmt der Anbieter. (Umsetzung der Beispieldokument aus Unterpunkt VII)"

§ 4 Kundenbeiträge
- I. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, bezahlte Beiträge auf der Webseite unterzubringen. Diese Beiträge werden wie normale Anzeigen behandelt.
- II. Die Kundenbeiträge sind als Beiträge des Kunden gekennzeichnet.
- III. Bei der Annahme der Kundenbeiträge wird der Text geschäftsmäßig auf Rechtsverletzungen geprüft. Aber die Auftraggeber stellt die Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Textänderungen
- I. Änderungen bei zitierten Texten werden nach dem Wikipedia-Prinzip behandelt. Die geänderte Datei tritt an die Stelle der alten Datei, wobei aber die alte Datei über einen Link mit der neuen Datei verknüpft ist.
- II. Bei gänzlich falschen Tatsachenbehauptungen werden diese in der alten Datei mit Hilfe der HTML-Befehle als durchgestrichen gekennzeichnet. Im Falle einer richterlichen Anordnung können die betreffenden Textpassagen auch in HTML-Kommentarzeichen gesetzt werden.
- III. Eine Löschung der Daten findet nur statt, wenn die Behauptungen Leib und Leben von Menschen bedrohen.

§ 6 Anmerkungen, Richtigstellungen
- I. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass jede Änderung und jede Behauptung nachvollziehbar sein muss. Deshalb werden Pressemitteilungen grundsätzlich zitiert, wobei der Herausgeber über das Zitat seiner Pressemitteilung informiert wird.
- II. Da die zitierten Pressemitteilung mit Texte und mit Links kommentiert werden, können auch Missdeutungen entstehen. Der Herausgeber einer Pressemitteilung hat das Recht zu Gegendarstellungsrecht, wobei die Gegendarstellung ohne weiteren Kommentar auf der gleichen Seite wie die kommentierte Meldung
- III. Bei Kundenbeiträgen kann der Auftraggeber einmal bestimmen, dass eine Gegendarstellung bei seiner Meldung aufgenommen wird. Jeder weitere Gegendarstellung wird wie eine Textänderung behandelt.

§ 7 Rechnungen und Preise
- I. Es gelten grundsätzlich die Preise der aktuellen Preisliste.
- II. Die Leistungen werden nach der Auftragsvergabe in Vorkasse bezahlt. Abweichungen von der Norm bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung. Die elektronische Bestätigung muss elektronisch zumindest mit GnuPG oder einem technisch vergleichbaren Standardprogramm signiert sein.
- III. Der Kunde kann seine Leistungen elektronisch in Auftrag geben, wobei das Verfahren separat beschrieben wird.

§ 8 Gewährleistung und Haftung
- I. Der Anbieter haftet nicht für die Ereignisse, welche außerhalb seines Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählen insbesondere die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen, die Gefahr von Stromausfällen oder Virenepidemien..
- II. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- III. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
- I. Der Auftraggeber wird die Zielseite während der gesamten Laufzeit des Vertrages abrufbar halten. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, den Link - nicht das Banner - zu löschen. Der Auftraggeber bleibt trotzdem zur vollen Vergütung verpflichtet.
- II. Der Auftraggeber sichert dem Anbieter zu, dass das verwendete Banner frei von Rechten Dritter - insbesondere Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte - ist und auch nicht rechtverletzend ist. Sollte gegen den Anbieter gleichwohl eine Rechtverletzung geltend gemacht werden, so hat der Auftraggeber den Anbieter von allen Ansprüchen - auch die Kosten der Rechtsverteidigung - freizustellen. Sollte der Auftraggeber nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Auftraggeber den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten.
- III. Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen darüber befinden, ob er das Banner löscht, soweit der Auftraggeber dem Anbieter nicht zuvor einen Betrag zur Verfügung gestellt hat, welcher die drohenden Kosten abfängt. Im Falle der Löschung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
- IV. Die das Banner enthaltende Datei wird der Auftraggeber dem Anbieter spätestens sieben Tage vor der beabsichtigten Schaltung zukommen lassen.

§ 10 Schlussbestimmungen
- I. Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- II. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.
- III. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
- IV. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen - inklusive der Aufhebung dieser Klausel - der Schriftform.
- V. Da die Veröffentlichung der Anzeige zusätzliche Pflichten mit sich bringt, gelten auch die zusätzlichen Geschäftsbedingungen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

Übersicht

§ 1 Anwendung der Geschäftsbedingungen
§ 2. Verantwortung für den Inhalt
§ 3 Zahlungsminderung/ Ersatzanzeige
§ 4 Werbungsbelege
§ 5 Neue Werbungspreise
§ 6 Gewerbliche Verwertung
§ 7 Werbungsmittler
§ 8. Pflicht zur Aufbewahrung
§ 9. Forderungen/ Gläubigerschutz

Bestimmungen

§ 1 Anwendung der Geschäftsbedingungen
- I. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
- II. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2. Verantwortung für den Inhalt
- I. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, dies gilt insbesondere bezüglich der Beachtung der Urheberrechte.
- II. Die Internet-Chronik wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
- III .Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
- IV. Ist der Auftraggeber wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt oder ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden, so ist hiervon die Anzeigenabteilung unverzüglich per Email und schriftlich zu benachrichtigen.
- V. Dem Auftraggeber obliegt es, die Internet-Chronik von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
- VI. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes.

§ 3 Zahlungsminderung/ Ersatzanzeige
- I. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Fehler bei Linkangaben begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz.
- II. Wenn ein Fehler nicht in angemessener Frist oder nicht einwandfrei korrigiert wird, kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten.
- III. Bei fernmündlich aufgegebenen Textkorrekturen, Abbestellungen und ähnlichen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler und fehlerhafte Aufzeichnungen keine Haftung. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften ist nur wirksam, wenn sie per Email erfolgte.

§ 4 Werbungsbelege
- I. Der Auftraggeber wird per Email über die Auftragsannahme und die Auftragsverrichtung informiert.

§ 5 Neue Werbungspreise
- I. Neue Anzeigenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Rahmenverträge (Abschlüsse) und Anzeigenaufträge. Für Einzelaufträge, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Werbung innerhalb von vier Monaten erscheinen sollte.

§ 6 Gewerbliche Verwertung
- I. Die gewerbliche Verwertung von Zuschriften auf Anzeigen durch Dritte ist nicht gestattet.

§ 7 Werbungsmittler
- I. Die Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
- II. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Zahlung der Mittlungsvergütung ist Voraussetzung, dass die Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsentwicklung selbst übernehmen, d.h. die Anmeldung der Banner bzw. die Vorbereitung der Kundenbeiträge vorbereiten und anliefern.

§ 8. Pflicht zur Aufbewahrung
- I. Die Pflicht zur Sicherung der Dateien endet drei Monate nach letztmaligen Erscheinen des Banners, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- II. Bei der Seitenwerbung und den Kundenbeiträge bleiben die Dateien in der Regeln unbeschränkte Zeit auf dem Server des Anbieters verfügbar..

§ 9. Forderungen/ Gläubigerschutz
- I. Bei vorliegenden Forderungen werden die Namen des Kunden sowie die Tatsache, dass titulierte Forderungen nicht ausgeglichen sind, an gläubigerschutzdienende Institutionen weitergeleitet.

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