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Gesundheitsreform
Beitragserhöhung erlaubt Sonderkündigungsrecht

10.01.2008 Im Normalfall kann man nur einmal innerhalb von achtzehn Monaten die Krankenkasse wechseln. Bei Beitragserhöhungen genießt der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Näheres kann man im Faltblatt "Gesundheitsreform 2007" nachlesen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass die Krankenkassen neben unterschiedlichen Beitragssätzen in manchen Punkten unterschiedliche Sonderleistungen anbieten. Dies sollte man zusätzlich auch beachten, bevor man wechselt.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. [ Homepage ] (Frau Peters)
 

Verbraucherzentrale Niedersachsen - Beitragserhöhungen der Krankenkassen - Sonderkündigungsrecht in 2008 noch nutzen

Wenn die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung steigen, können Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und in eine günstigere Kasse wechseln. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die achtzehnmonatige Mindestbindung wird bei Beitragserhöhungen außer Kraft gesetzt. Kunden können innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Anhebung in eine andere Kasse gehen. Wer noch im Januar kündigt, ist ab dem 1. April bei der neuen Kasse versichert. Versicherungsnehmer, die bereits seit 18 Monaten Mitglied in einer Kasse sind, können auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht wechseln.
Zum 1. Januar haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. "Die Beitragssätze können sich bis zu drei Prozent voneinander unterscheiden. Wer die Konditionen der Kassen miteinander vergleicht, kann bei einem Wechsel in diesem Jahr noch ein stattliches Sümmchen sparen", verdeutlicht die Verbraucherzentrale an einem Beispiel: "Kunden mit einem Einkommen von 2.500 Euro monatlich, die im günstigsten Fall von einer Kasse mit 16 Prozent Beitragssatz in eine Kasse mit 12,4 Prozent wandern, sparen sich und ihrem Arbeitgeber jeweils 45 Euro im Monat."
Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanhebungen macht allerdings nur noch im laufenden Jahr Sinn. Ab 2009 müssen sich die gesetzlich Krankenversicherten auf ein neues Finanzierungssystem einstellen: Mit der Einführung des Gesundheitsfonds werden ab Januar 2009 einheitliche Beitragssätze eingeführt.∴ 1 Je nach wirtschaftlicher Lage können die Krankenkassen dann entweder Zusatzbeiträge verlangen oder aus ihren Überschüssen Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Zahlreiche Punkte zu den neuen Regelungen sind zurzeit jedoch noch völlig ungeklärt.
In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen schon jetzt unterschiedliche Leistungen an. "Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur die Beitragshöhe zum Maßstab machen", rät die Verbraucherzentrale. Auch auf das Leistungsspektrum ist zu achten: "Zum Beispiel Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice - wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline - können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mit bestimmen."
Telefonische Beratung gibt es zum Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-07, Montag 10-12 Uhr für 1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend. Weitere Informationen bietet auch das umfangreiche Faltblatt "Gesundheitsreform 2007", das in allen Beratungsstellen kostenlos erhältlich ist.

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

∴ 1) Erst will man den Markt und jetzt schafft man ihn wieder ab. Warum? Ich traue den ganzen Modellen nicht - genauso wenig wie den Politkern..

Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
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