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Abgeordnete

~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land,Berlin,Brüssel

Jürgen Trittin initiiert wegen der geplanten Werra-Einleitung der Abwässer von der 60 km entfernten Neudorf-Ellers Abraumhalde der Kali+Salz (K+S AG) eine kleine Anfrage an die Bundesregierung.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Jürgen Trittin [ Homepage ] (MdB für Göttingen - Grüne )

[Göttinger Land,Berlin,Brüssel - 24.11.06] [Quelle: Email]

PRESSEMITTEILUNG Jürgen Trittin, MdB B 90/ DIE GRÜNEN
24. 11.2006

zu der bereits in der vergangenen Woche versendeten Pressemitteilung des
Göttinger Bundestagsabgeordneten Jürgen Trittin : Protest gegen die Kali+Salz Pläne
(GRÜNE) , übersende ich Ihnen heute eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung
zu diesem Thema.


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Zitat der Anfrage
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/ 16. Wahlperiode
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Salzeinleitung durch K+S
Die K+S Kali GmbH beabsichtigt den Bau eine Pipeline zur Salzwassereinleitung in die Werra zu beantragen. Der Bau der Pipeline wird damit begründet, dass die Einleitung des Salzwasser in die näher gelegenen und wenig mit Salz belasteten Flüsse Fulda und Main nicht EU-rechtskonform sei und andere Maßnahmen aus finanziell und ökologisch nicht vertretbar seien. Für die bereits hoch Salz belastete Werra hat das Unternehmen eine Einleitungsgenehmigung aus dem Jahre 1942.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die zusätzliche Einleitung von Salzwasser genehmigungsfrei bzw. durch eine Genehmigung aus dem Jahre 1942 abgedeckt, auch wenn der EU-Grenzwert von 250 mg/m³ um das 10-fache überschritten wird, und wenn ja, warum?
2. Warum ist es möglich die Genehmigung aus dem Jahre 1942 zu nutzen, obwohl die Salzwässer aus dem über 60 Kilometer entfernten Werk Neudorf-Ellers stammen, also die Einleitungsgenehmigung sich ursprünglich auf ein anderes Werk bezogen haben werden?
3. Hat das Land Hessen oder eine andere Behörde die Möglichkeit die Genehmigung aus dem Jahre 1942 zu widerrufen oder zu ändern?
4. Muss das Land Hessen das Genehmigungsverfahren nach dem Bergrecht durchführen und ist die Beteiligung der anderen Flussanrainerländer nicht notwendig, und wenn ja warum?
5. Hat das Land Hessen die Pflicht die anderen betroffenen Länder in das Genehmigungsverfahren einzubeziehen bzw. diese vor einer Genehmigung zu hören?
6. Wird mit der Einleitung von zusätzlichem Salzwasser nicht das von der Flussgemeinschaft Weser erarbeitete Aktionsprogramm zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verunmöglicht und damit die Umsetzung von EU-Recht verhindert?
7. Müssen vor einer Genehmigung nicht auch Alternativen zur Einleitung geprüft werden und dürfen dabei Schädigungen der Landwirtschaft, der Fischereiberechtigten, des Tourismus oder der Gewässerökologie unberücksichtigt bleiben?
8. Welche Erkenntnisse hat das Bundesumweltministerium zu möglichen Alternativen und Konsequenzen aus laufenden Untersuchungen im Kalibewilligungsfeld Marbach mit dem Ziel die Werra zu schonen?
9. Wie ist der Grenzwert von 2.500 mg/m³ Salz angesichts des EU-Grenzwertes von 250 mg/m³ auch hinsichtlich der Gewässerökologie zu bewerten?
10. Wie ist die Einleitung von bis zu 700.000 m³ Salzlauge in die Werra zu bewerten?
11. Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte überwacht?
Berlin, den 24. November 2006
Jürgen Trittin, Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
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