geändert am 15.03.2006 - Version Nr.: 1. 89

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Gemeinde

Die FDP-CDU-Gruppe im Stadtrat fordert, dass in neu geplanten Baugebieten die Pflichtzahl der Stellplätze pro Einwohner auf 1,75 erhöht wird.

Bereich: Verkehr; Bauen

Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Meist sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.

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Pressemitteilung CDU/FDP - Gruppe der Stadtratsfraktionen [ Homepage ]

[Göttingen - 10.03.06] [Quelle: Website]

Ratsantrag - Mehr Kfz-Stellplätze in Neubaugebieten - Antrag der CDU / FDP-Gruppe

Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für Wohnbauprojekte generell einen höheren Stellplatzschlüssel als bisher zwingend vorzuschreiben. Für Reihenhaussiedlungen und Einfamilienhäuser soll dieser mindestens 1,75 betragen  Kommentarpiktogramm  . Für andere Wohnformen wird ein Berechnungsmodell angeregt, das sich an der zu erstellenden Gesamtwohnfläche orientieren soll.

Begründung:
Alle Hoffnungen der Planer, die Bürger würden in zunehmendem Maße auf das Automobil verzichten, haben sich in der Realität der letzten Jahrzehnte nicht bestätigt. Flächendeckend ist in fast allen, sowohl den älteren wie den jüngeren Wohnquartieren der Stadt ein unerträglicher Parkdruck festzustellen  Kommentarpiktogramm  . Damit wenigstens in Zukunft in neuen Wohngebieten diesem Missstand ein Ende bereitet werden kann, soll grundsätzlich von der Stadt Göttingen ein höhere Stellplatzschlüssel als die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von einem Stellplatz pro Wohneinheit gelten.
Um Diskussionen wie gerade in jüngster Zeit künftig zu vermeiden und um schon im Ansatz für Investoren und Bauherren klare Verhältnisse zu schaffen, soll diese Schlüsselzahl grundsätzlich festgeschrieben werden.
Die von den Bewohnern der oberen Zietenterrassen selbst gemachten Angaben bestätigen, dass dort heute pro Haus im Schnitt drei Bewohner leben, die in der Regel zwei Kraftfahrzeuge nutzen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, pro Haus mindestens zwei Stellplätze vorzusehen.
Sicherlich richtet sich der Bedarf nicht allein nach der Bauform, sondern auch nach der Wohnfläche. Deshalb wird angeregt, neben einer Mindestzahl von mindestens 1,75 Stellplätzen pro Einfamilienhaus ein Modell zu berechnen, nach dem sich die erforderliche Stellplatzanzahl nicht allein an der Zahl der Wohneinheiten, sondern an der zu erstellenden Gesamtwohnfläche orientiert.
Sicher wird diese erhöhte Stellflächenzahl zu einem insgesamt höheren Flächenbedarf führen, wird aber gleichzeitig ein wichtiges Vermarktungsargument darstellen.
Es geht ja nicht allein um die Bewohner mit eigenen Fahrzeugen, es geht auch um alle Besucher eines Quartiers, seien es nun Gäste, Handwerker, Lieferanten, Pflegedienste, Ärzte usw.
Mit dieser Regelung werden wir auf jeden Fall künftig vermeiden, dass sich bei einem Neubauprojekt der Parkdruck bis in die Nachbarquartiere hinein weiter steigern wird.
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14.02.06 11:23:07s
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