geändert am 12.04.2006 - Version Nr.: 1. 90

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Gemeinde

Ratsfraktion will sich im Sozialausschuss für eine Unterstützung der ALG-II-Bedarfsgemeinschaften einsetzen, die derzeit angesichts der hohen Mietpreise immer noch in zu teuren Wohnungen leben müssen. Die Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft sollen um 20% angehoben werden.

Bereich: Armut

Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Manchmal sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.

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Pressemitteilung Die Grünen - Stadtratsfraktion [ Homepage ] (Michael Höfer, Heike Nückel )

[Göttingen - 16.03.06] [Quelle: Email]

Kosten der Unterkunft - Rats-GRÜNE fordern 20 % Aufschlag
Für die GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen ist der jetzt von Landrat Schermann (CDU) festgelegte Wohngeld-Höchstsatz "nicht akzeptabel". Sie fordern einen Aufschlag von zwanzig Prozent. Für die Stadt Göttingen habe die neue Mietobergrenze zur Folge, dass immer noch 790 Bedarfsgemeinschaften in zu teuren Wohnungen leben würden. Würde der geforderte 20 %ige Aufschlag gewährt, würden dagegen nach aktuellem Stand noch 222 Bedarfsgemeinschaften in zu teuren Wohnungen leben. Das seien zwar immer noch viele Fälle, aber auch nach den Ergebnissen des GEWOS-Gutachtens sozial- und wohnungspolitisch vertretbarer Zahl. "Der Wohnungsmarkt gibt preisgünstige Wohnungen für 790 Bedarfsgemeinschaften einfach nicht her, da auch Studenten und Geringverdiener mit den ALG II-Empfängern um preisgünstigen Wohnraum konkurrieren", so die Einschätzung von Michael Höfer, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Angemessene Mietobergrenzen müssten sich am Wohnungsmarkt orientieren. "Es ist den Leistungsbeziehern nicht zuzumuten, die Mietdifferenz aus dem ohnehin spärlichen Regelsatz zu finanzieren", so Höfer weiter.
Der Kreistag habe mit seinem Beschluss, zwanzig Prozent auf den Wohngeld-Höchstsatz als freiwillige Leistung aufzuschlagen, bereits anerkannt, dass die Festlegungen der Wohngeldtabelle nicht ausreichen würden. Schermann müsse diesem Beschluss Folge leisten. Es sei deshalb nur eine formale Frage, ob dieser Aufschlag als freiwillige Leistung gewährt werden könne oder nicht. Hier müsse die Landkreisverwaltung im Interesse aller Betroffenen endlich eine rechtlich saubere Lösung finden.
Im Sozialausschuss am 21.03.2006 wird über einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN entschieden werden.
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14.02.06 11:23:07s
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