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Testkäufer
Polizeianwärter als Testkäufer

03.02.2009 Grundsätzlich ist der Verkauf von Schnaps an Jugendliche unter 18 Jahren und von Wein und Bier an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Der Landkreis Göttingen und der Polizei haben einen Kooperationsvereinbarung geschlossen und wollen in den kommenden Monaten mit freiwilligen jugendlichen Testkäufern prüfen, ob Händler sich an das Verkaufsverbot halten. Mit dieser Aktion wollen sie dem gestiegenen Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen entgegenwirken.
[Nach Aussagen von Jugenddezernenten Franz Wucherpfennig wurden am vergangenen Wochenende schon erste Testverkäufe in der Gemeinde Gieboldehausen und in der Stadt Duderstadt durchgeführt. Dr. Dieter Porth]

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Polizei Göttingen [ Homepage ] (---)
 

POL-GOE: (76/2009) Landkreis Göttingen und Polizei Göttingen nehmen den Kampf gegen den massiven Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen auf - Gemeinsame Presseerklärung von Landkreis und Polizeiinspektion Göttingen

30.01.2009 | 10:06 Uhr Göttingen (ots) - GÖTTINGEN (dd/jk) - Vor dem Hintergrund des in alarmierender Weise zunehmenden Alkoholmissbrauchs durch Minderjährige und der nachweislich damit einhergehenden steigenden Anzahl von unter Alkoholeinfluss begangenen Gewaltdelikten wollen Landkreis Göttingen und Polizei Göttingen gemeinsam verstärkt gegen den zunehmenden exzessiven Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen vorgehen.
Hierzu sind in den kommenden Monaten im Landkreis Göttingen gemeinsame Alkoholtestkäufe geplant, mit denen beide Institutionen die Betreiber und das Personal von Verkaufsstellen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinweisen und so gezielt und effektiv den unrechtmäßigen Alkoholverkauf an Minderjährige eindämmen wollen.
Die Zahlen sprechen für sich: allein im Zeitraum von Juli bis September 2008 wurden in Niedersachsen rund 5.000 zum Teil erheblich alkoholisierte Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Damit erhöhte sich die Zahl im Vergleich zum 2. Quartal 2008 um 800.
Im Rahmen von ersten Testkäufen im Bereich der Landeshauptstadt Hannover im Oktober 2008 wurde in 77 % der Fälle verbotenerweise Alkohol an Jugendliche verkauft - ein erschreckendes Ergebnis. Die Zahl zeigt, dass die jugendschutzrechtliche Überwachung des Einzelhandels verbessert werden muss. Nach Einschätzung von Experten des Jugendschutzes und des zuständigen 6. Fachkommissariats der Polizeiinspektion Göttingen könnten diese Zahlen auch im Landkreis Göttingen zutreffen. Die Ergebnisse von im hiesigen Bereich in der Vergangenheit durchgeführten groß angelegten Kontrollaktionen untermauern diese Einschätzung.
Landkreis Göttingen und die Polizei Göttingen werden deshalb in den kommenden Monaten durch den Einsatz freiwilliger jugendlicher Testkäufer die Betreiber von Gaststätten, Kiosken, Geschäften, Tankstellen, Lebensmittelgeschäften pp. im Zuständigkeitsgebiet des Landkreises intensiv für die Problematik sensibilisieren. Mithilfe stichprobenartiger Alkoholtestkäufe soll das Wissen des Verkaufspersonals um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überprüft werden.
Die eingesetzten Testkäufer, die sich u. a. aus den Reihen der Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst rekrutieren, werden im Vorfeld gezielt auf ihre Aufgabe vorbereitet und bei der eigentlichen Aktion von geschulten Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei betreut. Der erworbene Alkohol wird anschließend unverzüglich einem Behördenmitarbeiter übergeben, der die Verkäuferinnen und Verkäufer sofort auf den Verstoß hinweisen und grundsätzlich zunächst ohne die Erhebung eines Bußgeldes mündlich verwarnen wird. Bei wiederholten Feststellungen sollen dann Anzeigen gefertigt werden.
Die Botschaft an die Einzelhändler ist eindeutig: kein Wein oder Bier an unter 16-Jährige, kein Schnaps an unter 18-Jährige !
"Mit dem gemeinsamen Präventionseinsatz wollen Landkreis und Polizei einen effektiven Beitrag zur Sucht- und Kriminalprävention im Sinne des Jugendschutzes leisten", so Jugenddezernent Franz Wucherpfennig.
Im November 2008 hatte der Niedersächsische Minister des Innern Uwe Schünemann in einem Brief an die Kommunen um die Initiierung von Alkoholtestkäufen gebeten und gleichzeitig die Polizeidirektionen zur Unterstützung bei der Planung und Durchführung aufgefordert. "Die Polizeidirektion Göttingen ist seitdem in ihrem Zuständigkeitsbereich mit mehreren beteiligten Kommunen entsprechende Kooperationen eingegangen", sagt Polizeipräsident Hans Wargel.

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[Wenn Polizistenanwärter die Bürger zum Rechtsbruch verleiten sollen, dann geht der Rechtsstaat auf Korruptionskurs. Dr. Dieter Porth.
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