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Vereinbarung
Grüne arbeiten mit SPD im Landkreis Göttingen zusammen

17.10.2011 Die Mitgliederversammlung der Grünen hat der Gruppenvereinbarung mit der SPD zugestimmt. Darin werden neben der Fusion der Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode verschiedene Schwerpunkte gesetzt, wie die zitierte Vereinbarung zeigt. Unter anderem sollen die Straßen erhalten werden, die Sportvereine weiter die Sportstätten kostenfrei nutzen können und die bisherigen Übungsleiterpauschalen weiter erhalten. Auch sollen die E.On-Mitte-Aktien in THÜGA-Aktien umgetauscht werden und die Verstaatlichung der frühkindlichen Erziehung in Kindertagesstätten und -krippen soll weiter vorangetrieben werden. Die Wirtschaftsförderung soll beibehalten werden und öffentliche Aufträge sollen nur noch an tariftreue Anbieter vergeben werden, die auf einer zu erstellenden Positiv-Liste zu finden sind. Die Vereinbarung umfasst im Speziellen ein Kapitel zur Integrationspolitik und eines zum Thema Rechtsextremismus.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Göttinger Kreistagsfraktion der Grünen [ Homepage ]
 





Göttinger Kreistagsfraktion der Grünen – Gruppenvertrag zwischen SPD und GRÜNEN trifft auf große Zustimmung in den Mitgliederversammlungen

(Email vom 14.10.11, Links zu E.On und THÜGA von Redaktion nachgesetzt) - "Die Verhandlungen haben gezeigt, dass die Schnittmengen zwischen SPD und GRÜNEN am größten sind, wenn es um die praktische Politik für die Menschen in dem Landkreis Göttingen geht. Deshalb sind die Verhandlungen sehr zügig und unkompliziert verlaufen", verdeutlichte Hans Georg Schwedhelm, Sprecher des GRÜNEN Kreisverbandes Göttingen. Es habe ein Sondierungsgespräch und einen Verhandlungstermin zwischen SPD und den GRÜNEN gegeben.
"Wir wollen die Politik im Landkreis Göttingen in den kommenden fünf Jahren zusammen mit den GRÜNEN gestalten. Trotz knapper Kassen wollen wir in der Verkehrspolitik, der Sozialpolitik, bei der Umsetzung der Energiewende und in der Schulpolitik neue Akzente setzten", erklärte Marcel Riethig, stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Göttingen.
Für die SPD hat der Unterbezirksvorstand in seiner Sitzung am 7. Oktober 2011 der Vereinbarung zugestimmt. Die Grüne Mitgliederversammlung hat am 11. Oktober den Gruppenvertrag ihrerseits mit wenigen kritischen Nachfragen aber dann fast einmütig ebenfalls auf den Weg gebracht.
Die Vereinbarung gilt für fünf Jahre.
"Wir wollen einen Landkreis in Südniedersachsen schaffen unter Beteiligung der Landkreise Osterode, Northeim und Göttingen. Hierfür haben wir uns das Ziel März 2013 gesetzt. Dann gibt es auch die vom Land versprochene Entschuldungshilfe", erklärte Riethig. "Der Prozess der Vereinigung soll unter aktiver Beteiligung der Bevölkerung, der Gemeinden und Städte und der Beschäftigten bei den Landkreisen durchgeführt werden. Wir wollen vielfältige Informations- und Beteiligungsformen nutzen, zum Beispiel das Internet. In Bürgerforen sollen die Bürgerinnen und Bürger mit Politik und Verwaltung den Prozess begleiten und ihn bereichern", sagte Riethig. Gemeinsames Ziel sei es, die CDU in den Diskussionsprozess intensiv einzubeziehen.
"Die im Kreistag beschlossene Energiewende wird jetzt kraftvoll umgesetzt. Dabei geht es um die Verzahnung der Aktivitäten in den Gemeinden und Städten sowie um eine Unterstützung von lokalen Initiativen, die zum Beispiel Windräder oder Solaranlagen betreiben wollen", erklärte Martin Worbes, Vorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion. "Die Gruppenpartner habe weiter verabredet, dass der Landkreis Göttingen keine neuen Straßen bauen wird. Die Südumgehung in Göttingen und die Umgehungsstraße um Dransfeld werden aus dem Raumordnungsprogramm gestrichen. Durch ein Verkehrskonzept, weg vom Auto hin zu Schiene, Bus und Rad, wollen wir den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2040 um 40% reduzieren. Dies wird nur bei einem Verkehrskonzept in Abstimmung mit der Stadt Göttingen gelingen", sagte Worbes. Dabei solle ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrsteilnehmer gerichtet werden, die täglich nach Göttingen einpendeln. "
"Schulpolitische Akzente werden gesetzt, indem die Eltern zur Einrichtung einer IGS in Hann. Münden befragt werden. Die aktuellen Schuleinzugsgebiete werden überprüft werden und dabei denken wir besonders an Dransfeld. Die Stärkung der Berufsschulstandorte in Hann. Münden und Duderstadt ist ebenfalls Teil der Vereinbarung. Für Duderstadt ist als erster Schritt die Schaffung einer Altenpflegeschule an der BBS vereinbart worden", teilte Jörg Wieland, wieder gewählter Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, mit.
"Zu den Vereinbarungen gehört der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigung beim Landkreis Göttingen und die Zusicherung, dass es keine Privatisierungen geben wird", erklärte Hans Georg Schwedhelm. "Diese Zusicherung der Politik soll in einer Dienstvereinbarung für die Beschäftigen abgesichert werden." "Sozialpolitisch wird zukünftig wieder der hilfebedürftige Mensch im Mittelpunkt stehen, so d ass die freien Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen für ihre wichtige Arbeit mehr Kontinuität und Sicherheit haben werden. Mit der Stadt Göttingen werden wir eine partnerschaftliche Zusammenarbeit anstreben, daran hat es in der Vergangenheit oft gemangelt. Außerdem werden der Beitritt zur Gesundheitsregion sowie der Erhalt der Handweberei Rosenwinkel, als sozialer Betrieb, umgesetzt," erläutert Wieland.

Anlage: Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Landkreis Göttingen

Vereinbarung der Grünen und der SPD zur Zusammenarbeit im Kreistag wärhend der kommenden Legislaturperiode

Gruppenvereinbarung zwischen den Fraktionen der SPD und


Bündnis90/Die Grünen im Kreistag des Landkreises Göttingen für die Wahlperiode 20112016
Stand: 10.10.2011

A. Allgemeiner Teil

  1. Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (im Folgenden: Die Grünen) bilden für die Dauer der Wahlperiode 2011 bis 2016 eine Gruppe.
  2. Die beiden Fraktionen werden Sachanträge, Resolutionen und andere Anträge nach vorheriger gemeinsamer Beratung möglichst als gemeinsame Anträge einbringen. Die Fraktionen werden sich über die Schwerpunkte ihrer Arbeit wechselseitig unterrichten.
  3. Beide Fraktionen bilden zur Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens einen paritätisch besetzten Gruppenausschuss (5:5), der bei Bedarf oder auf Wunsch eines Gruppenpartners zusammentritt. Darüber hinaus treffen sich die Gruppenmitglieder eines Ausschusses regelmäßig mindestens 30 Minuten vor Beginn einer Sitzung zur Information und Abstimmung über die Inhalte der Tagesordnung. Sobald und soweit die Fraktionen nach Beratung zur Auffassung gelangen, dass keine übereinstimmende Auffassung zu erzielen ist, werden sie dies gegebenenfalls auch öffentlich bekunden und insoweit auch unterschiedliche Meinungen vertreten.
  4. Die Kreishaushalte werden jährlich gemeinsam verabschiedet. Die in der Gruppenvereinbarung festgelegten Ziele stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel und der Genehmigungsfähigkeit der Haushalte.
  5. Bei der Umsetzung der vereinbarten Politik wird die Gruppe -soweit es ihr arbeitsmäßig möglich ist- die Öffentlichkeit regelmäßig informieren, die Bürgerbeteiligung fördern und Verbände, Initiativen und sonstige Interessenvertretungen anhören und in die Entscheidung einbeziehen.
  6. Personalpolitische Entscheidungen werden nach dem Konsensprinzip getroffen. Es werden nach Möglichkeit Positionen für Männer und Frauen gleichberechtigt vergeben. Die Partner sind sich einig, den Landrat zu bitten, nach Ausscheiden des derzeitigen Ersten Kreisrates einem Grünen Vorschlag für die Besetzung der Ersten KreisrätIn zu folgen und verpflichten sich, entsprechend zu wählen. Die Grünen werden die oder den vom Landrat vorgeschlagene/n Kreisrätin oder Kreisrat wählen, sofern die SPD dem Vorschlag des Landrates zustimmt.
    In der Personalpolitik verfolgt die Gruppe das Ziel, die CDU langfristig in das Verwaltungshandeln einzubinden.
    Die Partner begrüßen die Absicht des Landrates die Stabsstelle "05 Bürgerdienste, Innovation und Bürokratieabbau" in eine Stabsstelle "Leiter des Landratsbüros" mit den zusätzlichen Funktionen Öffentlichkeitsarbeit, Pressesprecher, Konzeption einer interaktiven Internet-Plattform sowie Koordination des Fusionsprozesses umzuwandeln, sie mit einer Vollzeitstelle auszustatten und angemessen zu bewerten. Sie werden einer entsprechenden Stellenplanänderung sowie dem Besetzungsvorschlag des Landrates zustimmen.

    Präsidium des Kreistages und stellvertretende LandrätInnen:
    Vorsitzende/r: SPD
    StellvertreterIn: Anja-Carola Vaupel
    StellvertreterIn: CDU
    Stellv. LandrätIn: SPD
    Stellv. LandrätIn: Maria Gerl-Plein
    Stellv. LandrätIn: CDU
  7. Ausschüsse Es werden neben dem KA sieben 11er Ausschüsse (abweichend Jugendhilfeausschuss) gebildet:
    -Ausschuss für Finanzen und öffentliche Einrichtungen mit beratendem Mitglied Kreisbrandmeister
    -Ausschuss für Personal und Organisationsentwicklung, Integration und Gleichstellung
    -Umweltausschuss (mit Veterinärbereich und Verbraucherschutz)
    -Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, Bauen, Planen und Energie
    -Ausschuss für Kultur, Sport und Partnerschaften
    -Sozial- und Gesundheitsausschuss
    -Schulausschuss -Jugendhilfeausschuss (9 + 6 zusätzliche stimmberechtigte + 12 beratende Mitglieder)
  8. Es werden drei Beiräte gebildet:
    -Demografiebeirat
    -Integrationsbeirat
    -SGB II-Beirat
  9. Weitere Ausschüsse, Gremien und Zweckverbände: Die Sitzverteilung erfolgt grundsätzlich entsprechend der Fraktionsstärke. Die angemessene Vertretung grüner Interessen muss grundsätzlich gewährt sein. Die Bündnisgrünen in Südniedersachsen erhalten je eine Vertretung in der Verbandsversammlung des ZVSN und des AS. Die Bündnisgrünen in Stadt und Landkreis erhalten einen Sitz im Kreditausschuss der Sparkasse Göttingen. Eventuelle Änderungen werden im Konsens entschieden.
B

B. Inhaltliche Vereinbarungen

Vereinigung der Landkreise / Region

  1. Die Vereinigung der Landkreise wird im Rahmen des sog. "Zukunftsvertrages", also bis 31.3.2013, beschlossen. Vorrangiges Ziel ist die Triangel-Lösung (Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode am Harz). Die Fusion ist allerdings kein Selbstzweck. Sie hat zum Ziel, die kommunale Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu steigern sowie durch Freiwilligkeit die durch die Landesregierung versprochene Entschuldungshilfe in Anspruch zu nehmen.
  2. Zur Ausarbeitung des Konzeptes und des "Fahrplans" für den Vereinigungsprozess unterstützt die Gruppe die Verwaltungen durch Bildung eines interkommunalen rot-grünen Gruppenausschusses.
  3. Bei der Fusion legen die Gruppenpartner größtmöglichen Wert auf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Dafür werden im Haushalt 100.000 Euro bereitgestellt. Der Prozess beginnt mit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages für eine Fusion. In dem dann folgenden Prozess wird die Öffentlichkeit umfassend informiert und die Einwohnerinnen und Einwohner werden mit ihren Erwartungen an die kreiskommunale Selbstverwaltung eingebunden. Dabei wird die Kreisverwaltung beauftragt, auch internetgestützte Beteiligungsverfahren umzusetzen. Über eine Bürgerbefragung wird am Ende des Diskussionsprozesses, vor dem endgültigen Beschluss, durch den Kreistag entschieden. Herausgehobene Akteure sind die Städte und Gemeinden sowie die für den Landkreis Göttingen relevanten Verbände und Organisationen. Sie werden in den Gremienberatungen aktiv einbezogen. Auch wird eine enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat stattfinden.
  4. Es wird ein parteiübergreifender Konsens angestrebt, um eine möglichst hohe Akzeptanz der Öffentlichkeit in den Mittelzentren, im Oberzentrum und im Umland zu erreichen.
  5. Der Landkreis wird darauf hinwirken, dass das Land die in Zf. 1 des Zukunftsvertrages versprochene Aufgabenübertragung und in Zf. 9 zugesagte Konzentration von Strukturhilfen auf Reformregionen verwirklicht.

Finanzen

  1. Die Gruppenpartner sind sich einig, dass die Haushaltskonsolidierung oberste Priorität besitzt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellungen ist eine Strategie-Debatte zu führen, um Handlungsfelder festzulegen, die von den Konsolidierungsbemühungen auszuklammern sind.
  2. Es wird eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Der Landkreis nimmt keine Privatisierungen vor.
  3. Qualitätssicherung und Ressourcensicherung für die Region: Vergaben nach VOL/B nur an tariftreue Bieter. Nutzung der Vergabeordnung zur Stärkung regionaler Qualitätsangebote. Die Einbeziehung existenzsichernder Löhne bei Vergaben ist vorzunehmen. Eine "Positivliste” für tariftreue Anbieter wird erstellt.
  4. Abschluss einer mittelfristig tragfähigen Finanzvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis, der die Interessen beider Handlungsebenen angemessen berücksichtigt, unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Beteiligung des Bundes an den Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII.
  5. Der Landkreis wird die EON-Mitte-Aktien gegen Anteile an der THÜGA eintauschen.
  6. Der Landkreis setzt sich weiterhin für Ausbildungsprogramme ein und stellt selbst Ausbildungsplätze über Bedarf bereit♠1.
  7. Der Landkreis installiert ein Beschwerdemanagement, auch als Instrument der Qualitätsüberprüfung. Das Personal sollte möglichst durch Nutzung eigener Personalressourcen gewonnen werden.
  8. Es wird ausreichendes Personal zur Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzeptes zur Verfügung gestellt und es wird die Leitbildentwicklung für den Landkreis gemeinsam mit den Kreisgremien erarbeitet.
  9. Die bereits für den Zeitraum ab 01.01.2012 abzuschließende Finanzvereinbarung soll mit Hilfe des Landes dauerhaft angelegt sein und die von der Stadt an Stelle des Landkreises zu erbringenden Leistungen (Kreisaufgaben des eigenen Wirkungskreises) angemessen berücksichtigen. Die gemeinsame Wahrnehmung weiterer Aufgaben von Landkreis und Stadt Göttingen wird ebenso angestrebt wie effektive Lösungen von Stadt-Umland- Konflikten.


Bildungspolitik

  1. Der Kreistag legt Qualitätsstandards für Kindertagesstätten fest und beschließt ein Programm zur Stärkung der Einrichtungen.
  2. Der Landkreis Göttingen wird die Initiative Bildungsregion Göttingen unterstützen und weiterentwickeln.
  3. Die Verwaltung strebt eine kommunale Bildungsplanung an. Ein lokales Gesamtsystem für Bildung, Betreuung und Erziehung wird die Verengungen und Begrenzungen der Teilsysteme Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule überwinden. Mit der Bildungsplanung werden die zur Verfügung stehenden Ressourcen, die Strategien und die Ziele benannt. Bildung, Betreuung und Erziehung sollen vernetzt, Projekte gesteuert und aufeinander abgestimmt und Schulübergänge verbessert werden. Auch die Berufsbildenden Schulen müssen in den ganzheitlichen Ansatz einbezogen werden. Der Bildungsplan wird mit den Städten und Gemeinden abgestimmt, eine Zusammenarbeit mit der Bildungsregion Göttingen ist anzustreben. Mit einer Bildungsplanung werden außerdem Angebote der schulischen und außerschulischen Bildung sowie freier Träger auf gemeinsame, durch den Bildungsplan festgelegte Ziele abgestimmt.
  4. Die Kreisvolkshochschule wird eng mit der Volkshochschule Stadt Göttingen zusammenarbeiten. Die Gruppe strebt dazu ein tragfähiges Konzept an. Ziel ist die Schaffung eines leistungsstarken Bildungsträgers für Stadt und Landkreis Göttingen. Dabei sollen die hauptamtlichen Vertretungen in den Außenstellen Duderstadt und Hann. Münden sowie die Angebote in der Fläche erhalten werden.
  5. Die Musikschule des Landkreises bleibt erhalten.
  6. Das Projekt Familienhebammen wird installiert.
  7. Die Kinderkrippe beim Landkreis wird abgesichert.

Schulpolitik

  1. Die Verwaltung nimmt eine integrierte Bedarfsplanung unter Berücksichtigung eines inklusiven Ansatzes gemeinsam mit der Stadt Göttingen vor für allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufen I und II, bei BBSen, KGSen und IGSen. Prüfung der Bedarfe durch Elternbefragungen (Schwerpunkt Westkreis). Reduzierung der Schulabbrecherquote um mindestens 50% auf unter 3% der SchulabgängerInnen.
    1.1. Die Ermittlung und Umsetzung des Elternwillens ist oberster Maßstab. In Hann. Münden wird umgehend eine Elternbefragung durchgeführt, um den eventuellen Bedarf für eine Gesamtschule zu ermitteln. Bestrebungen der Stadt Göttingen auf Einrichtung einer weiteren Gesamtschule werden von der Gruppe unterstützt.
    1.2. Im westlichen Kreisgebiet (Dransfeld, Adelebsen, Hann. Münden) werden durch eine langfristige Planung die Schulstandorte Dransfeld und Adelebsen nach Möglichkeit gesichert werden. Dabei ist allerdings die langfristige demografische Entwicklung zu berücksichtigen.
  2. Die Schuleinzugsbereiche werden überprüft und gegebenenfalls geändert.
  3. Eine regionale Berufsschulplanung ist anzustreben. Ziel ist die langfristige Sicherung der drei Berufschulstandorte im Landkreis. Unabhängig von einem möglichen Zusammenschluss der Landkreise strebt die Gruppe eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung für den Berufsbildenden Bereich in Südniedersachsen an.
  4. Die drei Berufsschulstandorte werden weiter gestärkt und zukunftssicher gemacht. Der Bedarf und neue Optionen werden zwischen allen Akteuren abgestimmt und ein Handlungskonzept erarbeitet.
    Zur Stabilisierung des Berufsschulstandortes Duderstadt wird der Bildungsgang "Altenpflege" zum Schuljahresbeginn 2012 neu eingeführt. Ein weiteres zusätzliches Ausbildungsangebot soll bis zum Schuljahresbeginn 2014 installiert werden. Eine Stärkung der Fachoberschulen am Standort Duderstadt ist durch den Abschluss von Kooperationsverträgen zwischen den Berufsbildenden Schulen in Göttingen und der BBS Duderstadt zu initiieren.
  5. Die Gruppe wird die Ganztagsangebote weiter bedarfsgerecht ausbauen.
  6. Sollte der abgeschlossene Vertrag zum Verkauf des Jugend- und Schullandheimes Pelzerhaken scheitern, wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Stadt Neustadt zu führen, um eine Lösung für die Nachnutzung des Grundstückes zu finden. Ein eigenes Betreiberkonzept wird ausgeschlossen.
  7. Die Verträge zur Versorgung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises mit Essen und Getränken für SchülerInnen und Personal werden unter den Aspekten von regionaler Produktion, kurzen Anlieferungswegen, Arbeitsplätzen in der Region und wenn möglich ökologischen Anbau von Produkten bewertet und diese Kriterien in Zukunft als Vergabekriterien herangezogen.

Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Regionalpolitik

  1. Der Landkreis fördert den Ausbau des GVZ Region Göttingen zwischen Lenglern und Holtensen.
  2. Die WRG als Einrichtung der Wirtschaftsförderung wird weiterentwickelt. Ziel ist es, die Wirtschaftsförderungen in den drei Landkreisen Göttingen, Northeim und Osterode unter einem gemeinsamen Dach zu bündeln. Damit soll auch ein Standortkonsens innerhalb der Region erreicht und das Marketing der Region verbessert werden.
  3. Die BIGS wird in den SGB-II-Beirat aufgenommen, wenn rechtlich möglich.
  4. Im Rahmen der Kommunalen Option strebt der Landkreis an, die aktiven Leistungen des SGB II optimal einzusetzen. Die Überprüfung der bestehenden Amtsstruktur ist dafür notwendig. Zur Entbürokratisierung sollen mehr Kompetenzen bei den FallmanagerInnen angesiedelt werden.
  5. Die bereitgestellten finanziellen Ressourcen werden genutzt zu einer besseren Vermittlung und Betreuung aller SGB II-Bezieher und Bezieherinnen (Modell Landkreis Osnabrück). Es erfolgt der Aufbau eines im gesamten Landkreis gut funktionierenden Angebotes im Bereich SGB II mit der Option, auch zukünftig nach der Vereinigung der Landkreise in einer Region diese Struktur weiternutzen zu können. Dieses beinhaltet folgende Elemente:
    • Organisationsentwicklung der Ämter 50 und 56: Entlastung der VermittlerInnen von Bürokratie, sowie ggf. Senkung der Fallzahlen, mehr Kooperation und Transparenz zwischen den AkteurInnen.
    • Überarbeitung der Heranziehungsvereinbarungen SGB II, SGB XII und AsylblG mit dem Ziel alle handlungsfähiger zu machen. Es findet eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Stadt Göttingen statt.
    • Sicherstellung regionaler, unabhängiger Beratungsstrukturen mit einer jährlichen Förderung von 80.000 Euro.
  6. Die Zusammenarbeit mit den Maßnahmeträgern wird intensiviert, die Maßnahmeplanung frühzeitig vorgenommen, so dass keine Eingliederungsmittel an den Bund zurückgegeben werden.
  7. Der Landkreis setzt sich beim Bund für eine Anhebung der SGB II Bedarfssätze ein.
  8. Der Landkreis wird das Konzept zum Tourismus-Projekt "Römerlager Hedemünden" überprüfen. Ziel ist die Erarbeitung eines realistischen und finanzierbaren Konzeptes, das der Landkreis unterstützen soll. Das Konzept muss im Einklang mit Natur und Umwelt stehen und in einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Das ist nur dann der Fall, wenn die zu erwartenden Einnahmen die laufenden Betriebsausgaben decken.
  9. Ein strategisches Tourismuskonzept wird beauftragt. Eine Förderrichtlinie für die Gewährung von Kreiszuschüssen ist daraus zu entwickeln. Finanzmittel aus dieser Förderung werden an EU-Fördermittel aus Programmen wie EFRE gekoppelt. Die Auszahlung der jährlichen Förderbeiträge an die Tourismusverbände wird künftig an Zielvereinbarungen gebunden.

Sozialpolitik

  1. Der Landkreis wird die Förderung der freien Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen im bisherigen Umfang aufrechterhalten und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten künftig verstärken.
  2. Der Landkreis unterstützt Initiativen zur Beratung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern/-empfängerinnen.
  3. Der Stand der flächendeckenden Sucht- und Schuldnerberatungen ist zu erhalten.
  4. Der Landkreis tritt dem Verein Gesundheitsregion Göttingen bei.
  5. Der Landkreis Göttingen setzt sich für den Erhalt der Handweberei Rosenwinkel ein.
  6. Im Bereich SGB XII gilt das Prinzip "ambulant vor stationär". Das Ziel ist die Planungssicherheit und eine bessere Betreuung bei Schonung der finanziellen Mittel:
    • Bestanderhebung für den Kreis (Sozialplanung), Szenarien für die nähere Zukunft (z.B. bei Demenz und Pflege).
    • Entwicklung von Konzepten für eine optimierte (ambulante) Betreuung, Steuerung der Angebote nach Bedarf.
    • Entwicklung von Qualitätskennzahlen, Qualitätskriterien und Kostenrahmen bei der Vergabe von Betreuungen, Heimplätzen etc.
    • Fachliche Begleitung und Kontrolle der Angebote.

Jugendhilfe

  1. Es wird eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen erzielt durch ein Schnittstellenmanagement von Jugendamt-Gesundheitsamt-Sozialamt-Jobcenter-Schule bei komplexen Problemlagen wie bei der Betreuung psychisch kranker Eltern sowie durch die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen oder Familienhäuser. Das Motto lautet "Gemeinsame Verantwortung statt Zuständigkeit". Die Einbeziehung der Stadt Göttingen bei übergreifenden Themen wird dabei stattfinden.
  2. Der Jugendhilfeplan wird fortgeschrieben und daraus ein Handlungskonzept erarbeitet, u.a. mit dem Ziel mehr Vernetzung und systematische Unterstützung auch im KiTa-Bereich zu erzielen.
  3. Die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung wird fortgesetzt: Integrative Kitas; Horte, Krippen, aber auch eine eigene Tagesstätten-Gruppe für schwerstbehinderte Kinder werden erhalten, Angebote freier Träger sind zu berücksichtigen.
  4. Der Ausbau der Kindertagespflege wird gemeinsam mit den Gemeinden vorangetrieben, um den Rechtsanspruch ab 2013 zu erfüllen. Ob der Landkreis die Aufgabe wieder auf einen Verein übertragen wird oder selbst ausführt, wird ergebnisoffen geprüft.
  5. Die freien Träger der Jugendhilfe und der Jugendarbeit sollen stärker vernetzt und unterstützt werden. Die Verbände und Jugendringe werden ebenfalls unterstützt.
  6. Der Landkreis als Träger der Jugendhilfe hat das Ziel, dass in den Gemeinden der erreichte Standard der Jugendpflege erhalten bleibt.
  7. Der Aufbau eines Kreisjugendparlamentes wird geprüft.
  8. Projekte im Bereich "Hilfen zur Arbeit", insbesondere die Projekte PACE und Jugendwerkstätten, werden im Rahmen der von Bund und Land zur Verfügung gestellten Mittel fortgeführt.
  9. Die zielgruppenorientierte Präventionsarbeit mit (vermeintlich) schwer erreichbaren Jugendlichen wird mit niedrigschwelligen Angeboten intensiviert, möglichst mit SGB-IIMitteln
  10. Unter dem Ziel "Keiner darf verloren gehen – beste Bildung für jeden und jede" werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
    • Der Aufbau von Jugendräumen in den Orten des Landkreises ist weiter zu fördern.
    • Ausbau präventiver Angebote in der Jugendhilfe.
    • Unterstützungsstrukturen für die Kindergärten in den Gemeinden durch Qualifizierung und Beratung.
    • Fortführung eines gemeinsamen Übergangsmanagement Stadt – Landkreis: Aufbau von Unterstützungsstrukturen für die ca. 200 gefährdeten Jugendlichen im Übergang Schule-Berufsschule-Ausbildung. Einführung von schüler-online als Instrument.
    • Hilfe für geduldete Jugendliche mit dem Ziel der Integration.
    • Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbüros zu lokalen Beratungsstützpunkten.
  11. An dem Prinzip "ambulant vor stationär" wird festgehalten, Ausschluss-Kriterium ist Kindeswohlgefährdung. Die Herangehensweise wird einer Evaluierung unterzogen.

Verkehrspolitik

  1. Ziel ist der Ausbau und die Verbesserung des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV). Die Schaffung von Haltepunkten in Rosdorf und Obernjesa, Weende und Bovenden wird aktiv betrieben und entsprechende Kofinanzierungsmittel bereit gestellt.♠2
  2. Zur Attraktivitätssteigerung der Fahrgasttarife (insbesondere für Kinder und Jugendliche) im Zweckverband Verkehrsverbund Südniedersachsen (ZVSN) werden zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt.
  3. Das Konzept ”Vision Zero – Modellregion Verkehrssicherheit Landkreis Göttingen” wird mit jährlichen Zielvorstellungen bis 2016 versehen und entsprechend finanziell ausgestattet.
  4. Der Landkreis zahlt keine Zuschüsse zum Bau von Straßen, die sich nicht in der Baulast des Kreises befinden.
  5. Es werden keine Kreisstraßen auf neuer Trasse gebaut, mit Ausnahme bei Kurvenbegradigungen, bei Anlage von Radwegen oder Hochwasserschutzbauten.
  6. Vom Landkreis Göttingen geht keine Initiative zur ideellen Vorbereitung, Vorplanung, Planung und Bau der Südumgehung Göttingen oder eventuell modifizierter Planungen im Kreisgebiet, aus. Die Südumgehung wird aus dem RROP herausgenommen. Die Ortsumgehung Dransfeld wird aus dem RROP herausgenommen.
  7. Der Landkreis Göttingen erarbeitet mit der Stadt Göttingen ein integriertes Verkehrsentwicklungskonzept. Auch hier gilt die Vorgabe den Modal-Splitt, d.h. die Verkehrsmittelwahl (SPNV, Bus, Rad, Fuß und MIV) so zu verändern, dass die avisierten auch für den Sektor Straßenverkehr geltende CO2-Vorgabe, bis 2020 40 Prozent (Vergleichsjahr 1991), erreicht wird.
  8. Der Radwegebedarfsplan und das Lückenschlussprogramm werden konsequent fortgeführt. Radschnellwege, zuerst Rosdorf-Göttingen-Bovenden, später z.B. Göttingen- Dransfeld werden umgesetzt.
  9. Beim Ausbau von Kreisstraßen beträgt die Maximalbreite der Fahrbahn 5,5 m, in Ausnahmefällen 6 m, in Übereinstimmung mit den Zuschussrichtlinien des Landes. Bei Einfachausbau soll in der Regel die Straßenbreite nicht vergrößert werden.
  10. Der Landkreis fördert Modellvorhaben zur Verkehrsberuhigung in Ortsdurchfahrten und an Ortseingängen.
  11. Entsprechend dem Nahverkehrsplan werden Angebote im ÖPNV-Bereich verbessert (beim Verkehrsverbund ZVSN bestellt und entsprechend bezahlt).
  12. Das Kreisverkehrsplatzprogramm wird weitergeführt.

Klimaschutz und Energiepolitik

  1. Ein qualifiziertes Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) wird erarbeitet für den Zeitraum nach 2011 für das Landkreisgebiet, inkl. Energiekonzept (mit Festlegung von Vorrangflächen für Windkraft sowie weiteren Festlegungen im Energiebereich).
  2. Der Kreistagsbeschluss, bis 2040 bilanziell energieautark zu werden, wird konsequent umgesetzt: • Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Landkreises ab 2012. Das Ziel dieses Konzeptes: Bilanzielle Energieautarkie bis 2040 und bis 2020 40-prozentige Reduzierung der C02- Emission bis ins Jahr 2020 (auf der Basis der Bilanz von 1991). • Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/ eines Klimaschutzmanagers. • Weiterführung des Altbauförderprogramms.
  3. Die Energieagentur Region Göttingen e.V. wird für weitere 5 Jahres gefördert und finanziert.
  4. Der Landkreis setzt sich für eine dezentrale Eigentumsstruktur der Strom-Netze ein und unterstützt dabei die Kommunen.
  5. Der Landkreis wird alternative Mobilitätsformen unterstützen. Dazu gehört insbesondere die e-Mobilität.
  6. Der Landkreis wird das CNE in Jühnde stärken und dessen Arbeit fördern.

Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

  1. Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete sollen zügig durch Schutzgebiets-Verordnungen, nach fachlichen Kriterien entweder als NSG- oder als LSG-Verordnungen gesichert werden. Dabei ist der Landschaftspflegeverband intensiv zu beteiligen. Teilgebiete im Wald sollen komplett aus der Nutzung genommen werden.
  2. Der Landkreis Göttingen schreibt für seine Flächen gentechnikfreie Bewirtschaftung vor.
  3. Der Landkreis unterstützt die Forderung des "Runder Tisch Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion" zum Bau einer Pipeline für Salzabwasser bis zur Nordsee durch entsprechenden Kreistagsbeschluss.
  4. Der Landkreis unterstützt die Bemühungen zur Gründung eines Vereins "Biologische Vielfalt in Kommunen".
  5. Die anerkannten Naturschutzverbände nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes erhalten jährlich einen Zuschuss.

Kulturpolitik

  1. Der Landkreis wird die kulturellen Institutionen im bisherigen Umfang mit Zuschüssen unterstützen. Langfristig sind Zuschussverträge anzustreben.
  2. Die Pflege und Intensivierung der Partnerschaften des Landkreises Göttingen unter Berücksichtigung der Herausforderungen der Globalisierung z.B. durch Intensivierung der Kreispartnerschaft mit Guatemala, durch Organisation von Partnerschaftskongressen / Workshops.

DemografischerWandel und Bürgerbeteiligung

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ein "Handlungskonzept Demografie" zu erstellen. Dieses Handlungskonzept soll Handlungsbereiche und Herausforderungen benennen sowie Grundlage für Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels sein.
  2. Die Einstellung eines Demografiebeauftragten wird baldmöglichst erfolgen. Der oder die Beauftragte soll ein Netzwerk von Akteuren zur Gestaltung des demografischen Wandels aufbauen. Die Arbeit des Netzwerkes und der oder des Demografiebeauftragten wird mit der des Regionalmanagements LEADER verzahnt. Die Stärkung des Ehrenamtes ist bei den Zielen der Netzwerkarbeit zu berücksichtigen.
  3. Auf Grund des demografischen Wandels, sollte die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und das ambulante Pflegeangebot in Zusammenarbeit mit den Kommunen gestärkt und entwickelt werden. Neue Konzepte für Wohnen im Alter sollten gefördert werden.
  4. Um die Bürgerbeteiligung an der Kreispolitik zu fördern, wird der Landkreis Bürgerforen ausrichten.
  5. Die Entwicklung eines Konzeptes zu einer stärkeren Bürgerbeteiligung / Öffentlichkeitsbeteiligung an öffentlichen Verfahren und eine bessere Öffentlichkeitsarbeit sowie mehr Beteiligungsmöglichkeiten in den Kreisgremien.
  6. Der Landkreis Göttingen stellt für die nächste EU-Förderphase ab 2013 zur Entwicklung ländlicher Räume (Leader und Nachfolgeprogramme) ausreichende Finanzmittel zur Verfügung. Insbesondere sollen die Landkreisprojekte Galerie Göttinger Land und die Demografieprojekte fortgeführt werden.

Sportvereine

  1. Die Nutzung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises durch Vereine bleibt weiterhin kostenfrei.
  2. Die Übungsleiterpauschalen bleiben in der derzeitigen Höhe erhalten.
  3. Der Landkreis setzt sich ein für den Erhalt der beim Kreissportbund angesiedelten Schnittstelle zwischen Vereinssport und Ganztagsschulenbetrieb.
  4. Der Landkreis übernimmt die Kosten für eine Gruppen-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände.
  5. Das Sportstättenförderprogramm wird in Richtung Nachhaltigkeit entwickelt.
  6. Ein Projekt zur Förderung der Schwimmfähigkeit bei Kindern soll aufgebaut werden.

Integrations- und Flüchtlingspolitik

  1. In der Verwaltung und Institutionen, auf die der Landkreis Einfluss ausübt, sollen langfristig MigrantInnen gemäß ihrem Bevölkerungsanteil beim Personal vertreten sein. Für Auszubildende beim LK Göttingen wird hierfür eine Quote von 15% festgesetzt.
  2. Die Arbeit des Integrationsbeauftragten wird gestärkt. Es ist zu prüfen, ob der Integrationsbeauftragte an Personalauswahlverfahren beteiligt wird.
  3. Der im November vorliegende Integrationsbericht wird genutzt, um daraus Konzepte zu entwickeln und Projekte umzusetzen. In diesen Konzepten werden auch asylsuchende und geduldete Personen berücksichtigt. Zu diesem Konzept gehört insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit ergänzendem Sprachunterricht. Ein Härtefonds für Jugendliche mit Ausbildungslücken wird eingerichtet oder andere Mittel eingesetzt.
  4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sollen regelmäßig an Schulungen für den kultursensiblen Umgang mit Kundinnen und Kunden teilnehmen.
  5. Der Landkreis setzt sich für den generellen Abschiebestopp der Kosovo-Roma ein. Dabei sind alle kommunalen Möglichkeiten im Bereich der Unteren Ausländerbehörde zu nutzen.

Rechtsextremismus

  1. Die Gruppenpartner sind sich einig, dass zum Erhalt demokratischer, sozialverträglicher Strukturen die Bekämpfung des Rechtsextremismus in all seinen Facetten notwendig ist.
  2. Daher werden Initiativen gegen Rechtsextremismus unterstützt.
  3. Bei Neubenennungen von Gebäuden und Einrichtungen des Landkreises wird verstärkt an die Opfer und Gegner des Faschismus erinnert.
  4. Aufgrund des wissenschaftlich untersuchten Werkes von Heinrich Sohnrey, das eine eindeutige Verstrickung mit der NS-Ideologie belegt, wird jegliche Förderung von Projekten eingestellt, die Heinrich Sohnreys Verstrickungen mit dem Nationalsozialismus verharmlosen. Der Landkreis wird aktiv darauf hinwirken, dass die Verstrickungen weiter aufgedeckt werden und die Öffentlichkeit umfassend informiert wird. Außerdem werden Werk und Biografie von zwischen 1933 und 1945 aktiver regionaler Autoren wissenschaftlich untersucht und auf Zusammenhänge mit dem Nationalsozialismus überprüft.
  5. Für die Wanderausstellung des LK zur Zwangsarbeit wird ein ständiger Ausstellungsort gefunden, z. B. in den Polte-Werken Duderstadt, BBS II Göttingen.

Gleichstellung

  1. Die vom Landkreis geförderten Institutionen der Frauenarbeit werden im bisherigen Umfang weiterhin finanziell gefördert.

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠1) Besteht dazu angesichts von einem relativ entspannten Ausbildungsmarkt noch Bedarf?
Dr. Dieter Porth
♠2) Bahnhöfe in Rosdorf, Weende und Bovenenden? Welche Wirkung hat dies? Was ist das Ziel von solchen Bahnhöfen. Sollen die Bahnhöfe Einpendler in die Gewerbegebiete bei Bovenden-Lenglern und beim Siekanger in Rosdorf bringen? Sollen Wirtschaftskraft und damit auch Steuereinnahmen aus Göttingen weggezogen werden?
Dr. Dieter Porth

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13.10.2011 StadtRadiotipps

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17.10.2011 Theater der Nacht

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"Gedicht goldener Oktober"

16.10.2011 Die Neuvorschläge für Padinas Hitliste der zeitgenössischen Internet-Gedichte wurden mit Hilfe des Suchausdrucks "Gedicht goldener Oktober" gefunden. Dabei stieß der Redakteur über Umwege auch auf ein Gedicht zu den Fibonacci-Zahlen.

Literaturpreis
Preisträger 2011: Herta Müller und W. Mysliwski

17.10.2011 In diesem Jahr verleihen die Stadt Göttingen und ihre Partnerstadt Torun den Samuel - Bogumi - Linde - Literaturpreis an die beiden Autoren Herta Müller und W. Mysliwski. Beide Autoren werden gewürdigt, weil gemäß der Vergaberichtlinien des Preises ihre 'Worte Ideale und Werte schufen, die Menschen, Gesellschaften und Nationen zum gemeinsamen Gespräch führten' und weil sie 'auf den Feldern Lyrik, Prosa, Drama, Essayistik, im umfassenden Sinn Literaturkritik, Publizistik, Übersetzung und Edition Hervorragendes geleistet haben'. Die Preisverleihung findet am 23.10.11 in Torun statt.

Solidarisierung
Junge Grüne und Grüne kritisieren Supermarkt-Kette

15.10.2011 In zwei Pressemeldungen kritisieren die Göttinger Gründen sowie die Grüne Jugend Göttingen die Art und Weise, wie die Supermarktkette Netto - Marken-Discount mit seinen Mitarbeitern umgeht. Auch wird die Anwendung des Hausverbots kritisiert, mit welchem Netto kürzlich protestierende Gewerkschaftler des Hauses verwies. Sie fordern die Supermarktkette auf, ordentlich und fair mit den Mitarbeitern umzugehen.

Urheberrecht
VG-Wort – Regeln für Verwaistes und Vergriffenes

15.10.2011 Die VG-Wort fordert, dass der Bund die Nutzung von verwaisten Werken und vergriffenen Werken endlich regeln möge. Sie fordert eine Umsetzung der Vorschläge, die die Deutschen Literaturkonferenz erarbeitet haben. Damit würde es dann möglich sein, dass entsprechende Werke tzum Beispiel in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und in der Europäischen Digitalen Bibliothek (Europeana) verfügbar werden könnten. Sollte sich der dritte Korb für das Urheberrecht weiter verzögern, so bittet die Konferenz darum, als eigenständige Gesetzesinitiative vorzuziehen.

Wissenschaft
18.10. – Start der Vortragsreihe »Faszinierendes Weltall«

15.10.2011 Am 18.10.11 beginnt im Zentralen Hörsaalgebäude im ZHG 008 ab 20.00 die 18. Staffel der Vortragsreihe »Faszinierendes Weltall«. Der Vortrag wird sich mit der Fernrohr-Astronomie beschäftigen. Die weiteren Vorträge finden jeweils alle 14 Tage ab 20:00 am gleichen Ort statt. Die Staffel endet am 6. März mit dem Vortrag "der Mondglobus und die Positionsbestimmung".
[Nachtrag -
17.10.2011Korrektur eines kleinen Datumfehlers.in obiger Zusammenfassung.]

Bundestrojaner
Piraten: Bespitzelte auch Niedersachsen seine Bürger?

15.10.2011 Angesichts der Meldungen vom Chaos Computer-Club zum Thema Bundestrojaner schrieb die Piratenpartei Niedersachsen einen offenen Brief an den niedersächsischen Ministerpräsidenten. In insgesamt 40 Fragen will die Piratenpartei unter anderem wissen, ob Niedersachsen den Bundestrojaner auch eingesetzt hat und wie die Verfassungskonformität sichergestellt wurde. Weiterhin suchen einige der Fragen nach Antworten, um sich als Bürger gegen das Ausspionieren schützen zu können.

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Einzeltermine
So. 16:00 – "Die kleine Raupe Nimmersatt"

18.10.2011 Für die Woche vom 20.10. bis 26.10.11 sind der Redaktion drei Theater- bzw. Kinotermine bekannt geworden. Im Apex kommen die Inszenierung für Kinder "die kleine Raupe Nimmersatt"[So.] sowie die Comedy-Show "Rebellion in Zimmerlautsstärke"[Sa.] zur Aufführung. Im Juzi wird schon am Donnerstag die Doku über einen Urwaldschützer in "PickAxe" gezeigt.

Deutsches Theater
21.10. – 20:00 – ""Wahrlich, ich sage euch"

17.10.2011 Beim Deutschen Theater hat am Freitag den 21.10.11 im Keller das Comedy-Stück rund um die vier Evangelien in "Wahrlich, ich sage euch" seine Premiere. Weitere Stücke im Keller sind der "Einlauf der Alligatoren!" sowie "Der Goldene Drache". In Reyershausen wird schon am Donnerstag "Der Theatermacher" gezeigt. Im Großen Haus werden "Kopenhagen", "Fest und Begräbnis" sowie "Der Besuch der alten Dame" gezeigt. Am Sonntag finden im Großen Haus auch Lesungen zum 20. Göttinger Literaturherbst statt. Im Studio werden für die Kinder "Zwei Monster", für die Jugendlichen "Mein Innerer Elvis" und für die Filmfreunde die Theaterinszenierung von "Sweetie" aufgeführt.

Junges Theater
23.10. – 16:00 – "Anton - Das Mäusemusical""

17.10.2011 Das Junge Theater präsentiert in der Woche vom 20.10. bis 26.10.11 den Kleist-Klassiker "Kohlhaas, ein Rebell", die Komödie "Frau Müller muss weg" und das Stück um Selbstfindung, Aufbruch und Scheitern in "Fremdes Haus". Als Premiere startet am Sonntag das Kinderstück "Anton - Das Mäusemusical". Weitere Veranstaltungen sind die Lesung von Wiglaf Droste und ein Konzertabend am Mittwoch.

ThOP
Mi. 26.10. – 20:15 – "Das Thop stellt sich vor …"

17.10.2011 Das Theater im OP an der Uni Göttingen präsentiert in der Woche vom 20.10. bis 26.10.11 die gelungene Inszenierung "Biedermann und die Brandstifter"[Fr. & Sa.] sowie den "Poetry Slam"[So.]. Schon am Donnerstag ist Improvisationstheater mit den „Querquasslern“ angesagt, während am kommenden Mittwoch sich das ThOP den neuen Studenten und allen anderen Interessierten vorstellt.

Theater der Nacht
Sa. & So. - Figurentheater in Northeim

17.10.2011 Das Northeimer „Theater der Nacht“ präsentiert am Samstag das Figurentheaterstück "Rotkäppchen und der Wolf", während am Sonntag gezeigt wird, wie "Die Prinzessin auf der Erbse" leidet …

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