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Demonstrationsrecht
Piratenpartei: Niedersachsens Gesetzesplan verfassungswidrig

01.03.2009 Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht den bayrischen Gesetzentwurf zum Demonstrationsrecht kassiert, weil es die Grundrechte zu stark beschnitt. Da nach Einschätzung der Piratenpartei Niedersachsen der niedersächsische Gesetzesentwurf dem bayrischen Entwurf in Wesentlichen gleicht, bewertet sie der niedersächsische Gesetzentwurf als grundgesetzwidrig.
[Fallen eigentlich Flashmobs unter das neue geplante Demonstrationsgesetz? Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Laut Wikipedia sind auch schon "Flashmobs" im politischen Bereich entstanden (http://de.wikipedia.org/wiki/Mob_(Personen)). Gilt jemand als Organisator, wenn er nur eine Email in einer Mailingliste postet. Ist ein Flashmob eigentlich eine Demonstration im juristischen Sinne oder ist es eine mehr oder minder zufällige Ansammlung von Menschen?
Aber als vernünftiger Bürger würde ich sagen, dass ein Flashmob eine zufällige Ansammlung von Menschen ist. Zufälligen Ansammlungen von Menschen entstehen schließlich kurzfristig und sind damit keine Versammlungen, für welche üblicherweise zum Beispiel in vielen Vereinssatzungen Vorlaufzeiten von vier Wochen gelten. Da also nach gesundem Menschenverstand kurzfristig und zufällig entstehende Flashmobs keine Versammlungen sind, braucht auch niemand sie anzumelden. Denn Ansammlungen sind keine Versammlungen und damit auch keine Demonstrationen. Aber da ich kein Jurist und da ich im Gegensatz zu den Beamten in den Innenministerien ein starkes Vertrauen in die Vernunft der Menschen habe, ist es fraglich, ob die Juristen es auch so sehen wollen. Schließlich konvertiert die Demokratie derzeit gerade zur tyrannischen Bürokratie. Die Versammlungsgesetzes sind ein Indiz dafür.
Irgendwie haben die Politik und die Verwaltung den Mut zur Demokratie verloren. Wann die Behörden wohl wieder auf die Vernunft und auf das Gerechtigkeitsempfinden des Bürgers vertrauen, ohne welche kein Staat funktionieren kann?
Dr. Dieter Porth

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Piratenpartei Niedersachsen [ Homepage ] (- Christian Koch)
 

Piratenpartei Niedersachsen meldet - Geplantes Niedersächsisches Versammlungsgesetz vermutlich verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht schränkt Bayerisches Versammlungsgesetz erheblich ein ++ In Niedersachsen geplantes Gesetz enthält fast identische Regelungen ++ Piratenpartei Niedersachsen kritisiert Versammlungsgesetz als massiven Eingriff in die Versammlungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am Freitag bekannt gewordenen Eilverfügung vom 17.02.09 [1] das erst im Oktober in Kraft getretene Bayerische Versammlungsgesetz [2] in wesentlichen Punkten außer Kraft gesetzt (vgl. [Info: Das Bayerische Versammlungsgesetz]). Die Entscheidung hat auch Einfluss auf die geplanten Gesetze in Niedersachsen und Baden-Würtemberg: In beiden Bundesländern sind ebenfalls neue Regelungen in Arbeit, die fast identisch zum Bayerischen Gesetz sind.
Als Reaktion auf das in Niedersachsen geplante Gesetz hat sich das "Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz" gegründet (vgl. [Info: Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz]).
In Niedersachsen geplantes Versammlungsgesetz vermutlich ebenfalls verfassungswidrig
Bereits im Herbst letzten Jahres hatte die Niedersächsische Landesregierung angekündigt, ebenfalls ein neues Versammlungsgesetz erlassen zu wollen. Anfang Januar wurde dann ein inoffizieller Referentenentwurf [3] des Innenministeriums bekannt. Er entspricht in erheblichen Teilen dem Bayerischen Gesetz, viele der vom Bundesverfassungsgericht kritisierten und teilweise außer Kraft gesetzten Regelungen sind ebenfalls enthalten.
Explizit vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurden ausgeweitete Aufgaben und Haftung der Versammlungsleiter, stark erweiterte bürokratische Formalia bei der Versammlungsanmeldung, die nahezu uneingeschränkte Möglichkeit zur Anfertigung und Auswertung von Videoaufzeichnungen, die Möglichkeit Versammlungsleiter abzulehnen sowie unklar definierte Regelungen wie das "Militanzverbot". Diese Regelungen finden sich ebenfalls im Niedersächsischen Entwurf:
Geplant sind beispielsweise erhebliche Dokumentationspflichten bei der Anmeldung – neben den bisher vorgeschriebenen Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Thema und dem Namen des Veranstalters sollen künftig z. B. persönliche Angaben des Veranstalters, der beabsichtige Ablauf und zur "Durchführung der Versammlung mitgeführte Gegenstände" angegeben werden. Auf Anforderung müssten auch die persönlichen Daten der Ordner an die Versammlungsbehörden übermittelt werden. Diese umfangreichen Dokumentationspflichten würden auch für Eilversammlungen gelten.
Sowohl Leiter als auch Ordner sollen von den Versammlungsbehörden als "ungeeignet" abgelehnt werden können. Während der Versammlung soll der Versammlungsleiter verpflichtet werden, "geeignete Maßnahmen" zu treffen, um Gewalttätigkeiten "aus der Versammlung heraus" zu verhindern. Versammlungen, die den "Eindruck der Gewaltbereitschaft" vermitteln, sollen von der Polizei aufgelöst werden können.
Piratenpartei Niedersachsen kritisiert Versammlungsgesetz als massiven Eingriff die Versammlungsfreiheit
Der Niedersächsiche Landesverband der Piratenpartei sieht sich in seiner bisherigen Einschätzung bestätigt: "Auch das geplante Niedersächsische Gesetz ist als verfassungswidrig einzustufen, weil es in so gut wie allen vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Stellen dem Bayerischen Gesetz entspricht", so Fabio Reinhardt vom niedersächsischen Landesvorstand. "Die Landesregierung muss umdenken und ihre Herangehensweise verändern. Versammlungen sollten nicht als aufwendiger Bürokratie- und Sicherheitsakt, sondern als wichtiger Beitrag zu unserer Demokratie betrachtet werden."
Gemeinsam mit anderen Gruppen und Bürgerinitiativen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass das Gesetz in der jetzigen Form nicht verabschiedet wird. Matthias Stoll vom niedersächsischen Landesvorstand: "Der bekannt gewordene Entwurf zeigt deutlich, dass auch in Niedersachsen das Recht auf Versammlungsfreiheit mit Füßen getreten wird. Wir fordern die Landesregierung auf, sich eindeutig zu unserer Verfassung zu bekennen. Sie muss endlich einen verfassungskonformen Vorschlag machen!"
[1] Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Eilverfügung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html
[2] Das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG): http://by.juris.de/by/VersammlG_BY_rahmen.htm
[3] Der Referentenentwurf des geplanten Niedersächsichen Versammlungsgesetzes (NVersG): http://versammlung.diegedankensindfrei.org/gesetzesentwurf

Info: Das Bayerische Versammlungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder die Möglichkeit erhalten, eigene Versammlungsgesetze zu erlassen. Bayern hatte von dieser Möglichkeit als erstes Bundesland Gebrauch gemacht – seit dem ersten Oktober letzten Jahres ist das bayerische Gesetz in Kraft.
Seit Bekanntwerden der ersten Details hagelte es Kritik von allen Seiten: Opposition, Gewerkschaften, Sozialverbände und Bürgerinitiativen kritisierten die massiven Eingriffe in die Versammlungsfreiheit, die mit der Neuregelung verbunden waren. Das Bundesverfassungsgericht hat nun Teile des Gesetzes per Eilverfügung ausgesetzt. Viele Regelungen seien im Gesetz zu ungenau definiert, Verstöße gegen diese mit direkt verhängbaren Bußgeldern belegt. Die daraus resultierenden schwer kalkulierbaren Risiken von persönlichen Sanktionen könnten laut dem Gericht zu Einschüchterungseffekten führen.
Sie seien dazu geeignet, "die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit" zu beeinträchtigen. Um Schäden bei der Warnehmung der Grundrechte abzuwenden, setzte das Bundesverfassungsgericht daher einen großen Teil der neuen Bußgeldvorschriften außer Kraft. Erheblich eingeschränkt wurden die Polizeibefugnisse zur Beobachtung und Dokumentation per Foto- und Videokamera. Ursprünglich hatte die Polizei die Erlaubnis, sogenannte "Übersichtsaufnahmen" der Versammlungen anzufertigen. Diese konnten nahezu unbegrenzt aufbewahrt und ausgewertet werden.
Da mit aktueller Technik auf den "Übersichtsaufnahmen" aber auch Einzelpersonen "individualisierbar mit erfasst" werden würden, ermächtige das Gesetz damit "zu einer anlasslosen Aufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens". Diese Regelung sowie die anschließend mögliche, nahezu unbegrenzte Aufbewahrung und Auswertung der Aufnahmen führe zu "durchgreifenden Nachteilen" bei der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit. Daher wurden Aufnahmen auf Situationen beschränkt, in denen "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" von der Versammlung ausgingen. Die Aufnahmen dürfen künftig maximal zwei Monate aufbewahrt werden, wenn diese nicht zur konkreten Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr benötigt werden.

Info: Bündnis gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz

Ende Januar haben die Piratenpartei Niedersachsen sowie diverse Gruppierungen und Bürgerinitiativen wie der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" ein Bündnis gegründet, um ein versammlungsfeindliches Versammlungsgesetz zu verhindern. Unterstützt wird es dabei unter anderem auch vom "Arbeitskreis Versammlungsfreiheit Bayern" sowie dem "Bündnis für Versammlungsfreiheit" aus Baden-Württemberg, die ebenfalls gegen in ihren Augen grundrechtswidrige Versammlungsgesetze protestieren. Nach dem Gründungstreffen Ende Januar ist ein zweites Bündnistreffen am 28. März in Hannover geplant, auf dem weitere Maßnahmen besprochen werden sollen. Die Website des Bündnisses findet sich unter http://versammlung.diegedankensindfrei.org/

Info: Die Piratenpartei

Anfang 2006 wurde in Schweden unter der Führung von Rickard Falkvinge die "Piratpartiet" gegründet. Ihre Hauptthemen sind mehr Transparenz und Demokratie in der Politik sowie ein faireres Urheberrecht. Nach dem Vorbild der schwedischen "Piraten” habe sich in 14 weiteren Ländern Piratenparteien gegründet. Der Name "Piratenpartei” ist dabei selbst Teil des Selbstverständnisses der Bewegung: Seit einigen Jahren werden Bürgerinnen und Bürger als "Raubkopierer” und "Piraten" diffamiert. Dabei wird der private Tausch von Musik und Filmen mit raubenden, mordenden und brandschatzenden Kriminellen gleichgesetzt. Geprägt vom Gründungsthema der Partei – das Urheberrecht – wurde so aus Protest der Name "Piratenpartei" gewählt.
Nachdem sie in Hessen bereits zweimal zur Wahl angetreten ist, und dort bei der letzten Wahl immerhin ein Ergebnis von 0,5% erreichte, plant sie nun auch zu Europa- und Bundestagswahl anzutreten. Es sieht gut aus für die Piraten: Nur noch ca. 600 Unterschriften fehlen bis zur Zulassung zur Europawahl.

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25.02.2009 Schon am Donnerstag den 26.2. feierte das Stück "Ein Mann kommt zur Welt" Premiere. Am 28.2. gibt es nach dem Stück "Ein Mann kommt zur Welt" ein Gespräch Die Finiere für das Stück "die Ratten" ist am 26. März. Auch "Der Club der toten Dichter" hat im März seine Finiere. Das Stück ist zum letzten Mal am 14. März zu sehen.

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6.3. - Göttinger Linke will Bürgerhaushalt

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5.3- 10:55 – "das Orangenmädchen"

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"Kinderrückhaltesysteme vor Schulen kontrolliert"

26.02.2009 Die Polizei hat Eltern kontrolliert, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen. Zwölf von achtzig Eltern fuhren ihre Kinder ohne Sicherheitsgurt durch die Gegend und mussten ein Verwarnungsgeld zahlen.
[Beim ersten Lesen der Überschrift dachte: "Gibt es jetzt bauliche Einrichtungen vor Schulen, die Kinder vom Unterricht fernhalten sollen." Leider war die Meldung dann weit weniger witzig. Dr. Dieter Porth.]

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01.03.2009 Stefan Wenzel, Fraktionsvorsitzender der Grünen im niedersächsischen Landtag, würde es als Verhöhnung der jährlich dreihundert abgewiesenen Schüler bei IGS und KGS ansehen, wenn die Landesschulbehörde die Gesamtschulen im Landkreis Göttingen nicht genehmigt. Auch bewertet er die Einführung des Turbo-Abitur für die integrierten Gesamtschulen als schulpolitisches Versagen der CDU-FDP-Landesregierung.
[Da das Turbo-Abitur die Bildungs-Diskriminierung der Jungen verstärken wird, ist der Ausdruck "Kamikaze-Abitur" treffender. Dr. Dieter Porth]

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Liberale Mittelstand: Faire Steuerregeln statt Subventionen

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