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Wirtschaftskrise
Zielrichtung der Konjunkturprogramms II

04.03.2009 Die Niedersächsische Staatskanzlei hat konkrete Umsetzung der "Initiative Niedersachsen" beschlossen. Inklusive des Aufstockprogramm des Landes hat das Konjunkturprogramm II einen Gesamtumfang von 1390 M€ (= 1.390.000.000 €). Davon übernimmt der Bund insgesamt 920 M€, wobei das Land davon 723 M€ der Bundesfördergelder in die Planungshoheit der Kommunen weitergibt.
Auf Nachfrage beim niedersächsischen Finanzministerium hieß es, dass die Landesausgaben für das Konjunkturpaket durch Haushaltsumschichtungen und ohne zusätzliche Neuschulden finanziert wird.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu niedersächsische Staatskanzlei [ Homepage ] (Pressestelle)
 

Informationen aus der Staatskanzlei in Hannover - Kabinett beschließt konkrete Umsetzung der ""Initiative Niedersachsen"

Wulff: "Wir handeln schnell und unbürokratisch"
HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute die konkrete Umsetzung der "Initiative Niedersachsen" des Konjunkturpaketes II und die Mittelvergabe des Aufstockungsprogramms beschlossen. "Niedersachsen ist gut gerüstet für die Zukunft. Wir stärken mit der Initiative Niedersachsen unsere Kommunen und Betriebe, sorgen für Aufträge und sichern Arbeitsplätze in Niedersachsen", sagten Ministerpräsident Christian Wulff und Wirtschaftsminister Philipp Rösler nach der Kabinettssitzung.
Die Landesregierung hatte bereits am 3. Februar 2009 die Weichen für die Ausgestaltung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung gestellt. Am 20. Februar hat der Niedersächsische Landtag mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2009 und dem Zukunftsinvestitionsgesetz als erstes Landesparlament die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Wulff: "Wir handeln schnell und unbürokratisch. Alle Beteiligten arbeiten Hand in Hand. Die Kommunen werden die Mittel unverzüglich erhalten und ihre Projekte zügig umsetzen." Bund, Land und Kommunen investieren mit dem Konjunkturprogramm II und dem niedersächsischen Aufstockungsprogramm in 2009 und 2010 insgesamt 1.390 Millionen Euro in Niedersachsen. (Aufstellung in der Anlage).
Pauschale Zuweisungen an die Kommunen:
Die niedersächsischen Landkreise und Gemeinden investieren 600 Millionen Euro aus einer pauschalen Zuweisung von Bund und Land inklusive einer eigenen Kofinanzierung. Hierfür ist mit dem Nachtragshaushalt 2009 kein weiterer Beschluss erforderlich. Die Kommunen sind allein verantwortlich für die zweckentsprechende Verwendung.
Kommunale Förderschwerpunkte:
Zudem werden im kommunalen Bereich weitere 364 Millionen Euro für besondere Schwerpunkte investiert. Zu den Förderschwerpunkten zählen die Modernisierung der Schulinfrastruktur, die Breitbandverkabelung, der kommunale Sportstättenbau, Krankenhäuser, der Hochwasserschutz im Binnenland und die Altlastensanierung. Das Kabinett hat die Planungen der Ressorts zur Kenntnis genommen.
Landesmaßnahmen:
Für Investitionen in die Infrastruktur im Bereich von Hochschulen, Forschung und Bildung werden 192 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 99,7 Millionen Euro davon sind für energetische Sanierungsmaßnahmen der Hochschulen bestimmt, 45,5 Millionen Euro für Baumaßnahmen in Forschungsinstituten, 39,5 Millionen Euro für Baumaßnahmen zur Stärkung der kulturellen und studentischen Infrastruktur einschließlich der Weiterbildungseinrichtungen und 6 Millionen Euro für die Beschaffung von Geräten für die Hochschulkliniken.
Weitere 71 Millionen Euro werden für besondere Einzelmaßnahmen im Landesinteresse vorgesehen. Zu diesen Maßnahmen zählen:

  • Erschließung Potenziale der Offshore-Windenergie: 15 Mio. €
  • Ausbau leistungsfähiger Hafenhinterlandanbindungen: 15 Mio. €
  • Fassadensanierung Finanzamt Leer: 2,4 Mio. €
  • Fassade (Fenster) MF: 3,0 Mio. €
  • Fassadensanierung Bad Eilsen: 1,6 Mio. €
  • Justizzentrum Osnabrück: 5,0 Mio. €
  • Liegenschaften aus dem Bereich des MU: 3,0 Mio. €
  • Emdener Hafen: Rotes Siel/Falderndelft: 13 Mio. €
  • Hochwasserschutz im Binnenland: 3,0 Mio. €
  • Energetische Sanierung Landgestüt Celle: 3,25 Mio. €
  • Energetische Sanierung Jugendwaldheim Sulingen: 0,5 Mio. €
  • Modernisierung Laborkapazitäten des LAVES: 6,25 Mio. €

Aufstockungsprogramm:
Das Land Niedersachsen wird die "Initiative Niedersachsen" als landeseigenes Programm mit rund 163 Millionen Euro aufstocken. Die Landesmittel sind über den Nachtragshaushalt 2009 abgesichert. Das Land kann die Mittel damit außerhalb des festen Rahmens der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Konjunkturpaket II auch noch in den Jahren nach 2010 verwenden.
Mit den Mitteln aus dem Aufstockungsprogramm sollen zusätzliche Investitionen als Multiplikator gewonnen werden, um eine möglichst hohe Investitionswirkung zu erzielen. Geplante Maßnahmen sollen möglichst vorgezogen werden. Daneben sollen die Projekte eine möglichst breite Wirkung in der Fläche entfalten.
"Wir setzten alles daran, die Investitionen zügig zu starten, die Projekte schnell zu realisieren und so die konjunkturellen Multiplikatoreneffekte zu erzielen", sagten Ministerpräsident Wulff und Wirtschaftsminister Rösler. "Niedersachsen ist gut aufgestellt. Wir machen unser Land weiter zukunftsfähig!"
Die konkreten Investitionsmaßnahmen sind in den Tabellen in der Anlage aufgeführt.
"Initiative Niedersachsen"
Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II
(Bundesmittel / Gesamtinvestitionssumme)
in Millionen Euro

Bundesmittel Gesamtmittel
A. Investitionsprogramm Aufstockungsprogramm 920 1227 rd.163
  Zuweisung an die Kommunen (insgesamt): 723 964
B. Pauschal
Kofinanzierung durch Kommunen: max. 25%.
Es wird sichergestellt, dass alle Kommunen profitieren können.
An den 25% bzw. 150 Mio. Euro beteiligt sich das Land mit 5% bzw. 30 Mio. Euro.
Es gelten die Kriterien des Bundes (schnell wirksam, zusätzlich, nachhaltig etc.).
450 600
C. Nach Förderschwerpunkten:
Schulinfrastruktur (Kommune 10%, Land 15%)
Breitbandverkabelung (Kommune 12,5 %, Land 12,5 %)
Kommunale Sportstätten (Kommune 20 %, Land 5%)
Krankenhäuser (Kommune 10 %, Land 15 %)
Hochwasserschutz im Binnenland (Kommune 10 %, Land 15%)
Altlastensanierung (Kommune 20 %, Land 5%)
273
150,00 37,50 37,50 37,50 5,25 5,25
364
200 50 50 50 7 7
D. Landesmaßnahmen:
Investitionen in Hochschulen/Bildung: (Energetische Sanierung, Baumaßnahmen, Großgeräte, Kulturelle Maßnahmen, Kofinanzierung: 25 % Land)
2.-6. Einzelmaßnahmen im Landesinteresse: (Kofinanzierung: 25 % Land)
Hafenhinterlandanbindung / Offshore (MW)
Bereich MF
Energetische Sanierung von Justizgebäuden (MJ)
Bereich ML
Bereich MU
197
144
53
263
192
71
30 20 5 10 6
E. Aufstockungsprogramm   rd. 16

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