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Presserecht
Offner Brief an Justizminister Busemann

19.01.2009 Der offene Brief ergeht in eigener Sache an den Justizminister. In dem Brief wird der Justizminister um Hilfe gebeten. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle verweigert der Herausgeber und Redakteur der Internet-Zeitung buergerstimmen.de eine Auskunft im Sinne des niedersächsischen Pressegesetz. Der Redakteur will wissen, ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen illegalen Glückspiels gegen ffn aufnimmt. Bis November hatte der Radiosender das Spiel "das geheimnisvolle Geräusch" durchgeführt.

 
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 

Kurzbericht. - Offenes Fax/Email vom 19.1.2009 an niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann

Fax: 0511 / 120 5170

Sehr geehrter Herr Justizminister Busemann,

Ich habe ein kleines Problem mit dem aktuellen Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Celle und bitte um Vermittlung.

Zum Sachverhalt:
Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle ist eine Beschwerde wegen einer Strafanzeige gegen die Führung von ffn wegen der Durchführung eines illegalen Glücksspiel anhängig. Im Kern geht es um die Frage, ob das "das geheimnisvolle Geräusch". als Glückspiel oder als Gewinnspiel zu werten ist.

Als Herausgeber und Redakteur der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de habe ich die Strafanzeige anschieben müssen, weil sich die niedersächsische Landesmedienanstalt, eigentlich die Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk, zu dieser Frage keine Stellung beziehen wollte. Vielmehr lehnte sie als Aufsichtsbehörde eine Zuständigkeit ab und verwies auf die Staatsanwaltschaft, die für Strafsachen zuständig sei. Das Verhalten hat mich verwundert und nährte bei mir den Eindruck, dass die Behörde einen Konflikt mit ffn und den dahinterstehende Zeitungsverlagen vermeiden wolle. Aber vielleicht bewerte ich die Situation trotz der Volksweisheit "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." an dieser Stelle auch falsch.
Also wandte ich mich an die Staatsanwaltschaft in Hannover. Diese prüfte den Vorwurf im Vorermittlungsverfahren, ob eine offizielle Ermittlung eingeleitet werden soll. Nach einiger Zeit erhielt ich die Information, dass die Ermittlungen eingestellt worden seien.
Auf wesentliche Teile der Argumentation wurde bei der Begründung der Einstellung nicht eingegangen. Zum Beispiel wurden überhaupt nicht subsummiert, dass ffn von jedem Anruf bei der 50-Cent teuren Telefonnummer profitierte Mit jeden Telefonanruf wird nach meiner Ansicht ein Loskauf durch den Hörer initiiert.
Also legte ich bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle Beschwerde gegen die Einstellung ein.

Nach einiger Zeit fragte ich beim Generalstaatsanwalt nach, wie der Sachstand des Verfahrens sei. Ich wollte wissen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde/wird Die Presseabteilung des Generalstaatsanwaltschaft verweigerte in einem ziemlich unhöflichen Ton dazu jegliche Auskunft. Sie verwies auf meine "Befangenheit" und mit Hinweis darauf, dass ich als Herausgeber einer Internet-Zeitung keinen Informationsanspruch gemäß $4 Absatz 1. des Niedersächsischen Pressegesetzes hätte, obwohl der Bundesgerichtshof in einem früheren Urteil den Herausgeber einer Zeitung mit einem Redakteur gleichgestellt hat.

Meine Befangenheit wird oben ersichtlich. Meine Befangenheit wird aber vielleicht auch dadurch klar, dass ich zum Beispiel das Gedächtnisprotokoll einer Lüneburgerin veröffentlicht habe. Das Gedächtnisprotokoll ließ mich und vielleicht auch die leser nachdenklich werden bzgl. der zufälligen Auswahl der Telefonmitspieler:
www.buergerstimmen.de/wirtschaft/wirtschaft_191.htm

Leider lies sich der Zwist bisher nicht klären, dass der Pressesprecher telefonisch bei einigen Anrufversuchen nicht erreichbar war.
Bitte um Information – warum?
Ich halte die Information, ob ein Ermittlungsverfahren aufgenommen wird oder nicht, durchaus öffentlich wichtig. Zum Beispiel führt in Nordrhein-Westfalen das Radio NRW ein ähnliches Spiel durch. Die Information, dass die Staatsanwaltschaft in Hannover/Niedersachsen ein offizielles Ermittlungsverfahren einleitet, könnte für die Verantwortlichen wichtig sein, um vielleicht die juristischen Basis für ihr Handeln neu zu prüfen und gegebenenfalls das Spiel abzublasen, um das weitere verfahren abzuwarten.
http://www.radionrw.de/index.php?dest=5&subD=51&cont=51

Könnten Sie mir vielleicht helfen und in diesem kleinen Disput vermitteln? Vielen Dank für Ihr Interesse.
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Dieter Porth

P.S.
An dieser Stelle sei mir eine persönliche Bemerkung erlaubt. Ich fände es übrigens gut, wenn die privaten Sender sich in geregelten Bahnen Glücksspiele anbieten könnten, um neben der Werbung ein zweites finanzielles Standbein zu haben. Dies könnte sich vielleicht sogar günstig auf die Qualität der Radioprogramme auswirken.
Eine stärkere Kontrolle der Gewinnspiele ist unabhängig vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels meiner Ansicht nach dringend geboten, wenn ich an die Aussage der oben genannten Betroffenen denke. Sie schrieb mir, das sie sei einmal mit ihrer richtigen Aussage einmal sogar bis zur Studioassistenz vorgedrungen sei. Gegenüber der Sendeassistenz gab sie ihren Tipp ab, der sich nach ihren Aussagen später als richtig herausstellte. Bei dem aktuellen Gespräch wurde sie nach der Tippabgabe wieder in eine Zufallsschleife gelegt, obwohl ein solches Verfahren in den Teilnahmebedingungen nicht erwähnt wurde. Angesichts solcher Schilderungen wäre etwas mehr Kontrolle sicher wünschenswert. ...

Absender
Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de
- Herausgeber Dr. Dieter Porth
Reinhäuser Landstraße 72
37083 Göttingen

Tel.: 0551 / 820 51 62
Fax: 0551 / 820 91 40

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02.02.2009 Bei dem Radiospiel "das geheimnisvolle Geräusch" wird die Staatsanwaltschaft kein Verfahren fortführen. Der Kerngrund liegt in Geringfügigkeit des Einsatzes von 50Cent für eine einmalige Teilnahme. Die Geringfügigkeit wird im Vergleich zum Briefporto bemessen, dass die Glücksspielautomaten in den Automatenhallen der Spielcasinos mit einem Einsatz von 50Cent beginnen, erwähnt die Staatsanwaltschaft nicht.
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