geändert am 20.03.2009 - Version Nr.: 1. 1279

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Armutsfalle
Justiz: Eiskalte Rechtsausgrenzung

20.03.2009 Wer Hartz-IV bekommt und zum Beispiel gegen fehlerhafte Bescheide seitens des Landkreises klagen will, konnte sich bislang beim Amtsgericht einen Beratungsschein und sich ersten juristischen Rat holen. Nun soll das Verfahren auf ein schriftliches Antragsverfahren umgestellt werden. In der Mailingliste Schöner leben Göttingen kritisierte die Anlaufstelle Kontakt in Krisen dies Vorgehen, weil gerade Arme oft mit den schriftlichen Krempel überfordert sind. Die Anlaufstelle vermutet, dass das Gericht hier bewusst Einsparungen zulasten des Rechtschutzes für Arme vornimmt.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Anlaufstelle Kontakt in Krisen e.V. [ Homepage ] (---)
 

Mailingliste Schoener Leben Göttingen - Betreff: WG: Umstellung des Beratungshilfeverfahrens bei dem Amtsgericht Göttingen ab 01.04.2009


Sehr geehrter Herr Dr. Brosche,
sehr geehrter Herr Huhnold,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab 01.04.2009 beabsichtigt das Amtsgericht Göttingen entsprechend anliegendem Hinweis einen Berechtigungsschein für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nur noch auf schriftlichen Antrag zu gewähren.
Diese angekündigte Praxis stellt aus meiner Sicht eine (weitere) Beschneidung der Rechte sozial Schwacher und benachteiligter Menschen dar, weil:

  • die nachträgliche Beantragung von Beratungshilfe durch Rechtsanwälte erheblichen Repressionen unterliegt: häufig wird diese verweigert bzw. erschwert indem das Gericht durch diverse Nachfragen (z.B. nach die Notwendigkeit einer anwaltlichen Konsultation) für die beratenden Rechtsanwälte den Arbeits- und Verwaltungsaufwand außerhalb der eigentliche Rechtsangelegenheit erheblich anhebt;
  • viele der durch uns betreuten Menschen nicht in der Lage sind mittels eines schriftlichen Antrags – wie vom Gericht gefordert – ihre Situation zu schildern und den nach "Prüfung durch das Gericht" per Post zugesandten Berechtigungsschein zu erwarten.
Wir befürchten, dass die angekündigte Praxis dazu führt, dass insbesondere den erheblich benachteiligten Bevölkerungsteilen (wie z.B. auch Sucht- und psychisch Kranken) Rechte beschnitten werden.
Diese Befürchtung wird durch die angekündigten Hinweise "in absoluten Ausnahme- und Einzelfällen können Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags erhalten …" und "Außerhalb dieser Zeiten kann keine Hilfegewährung erfolgen!" bestärkt.
Wir bitten das Amtsgericht Göttingen zu prüfen, ob bei der bisherigen Praxis der Erteilung eines Berechtigungsscheins (die für die Hilfesuchenden bereits erheblich belastend war) verblieben werden kann.
Auch die Gefahr der Überschreitung des Etats im Bereich der Haushaltsstelle Beratungshilfe kann nicht dazu führen, die Rechte Hilfesuchender zu beschneiden. Die Hartz-Reformen belasten nicht nur die Budgets sondern auch die Hilfesuchenden und sozialen Einrichtungen.
Gerne stehe ich für Rückfrage zur Verfügung und erläutere die Beratungs- und Hilfesituation der Betroffenen.
Diese Email darf zu Informationszwecken weitergeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Hilligweg
Anlaufstelle Kontakt in Krisen e.V.
….
===============

Subject: Umstellung des Beratungshilfeverfahrens bei dem Amtsgericht
Göttingen ab 01.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 01.04.2009 wird das Beratungshilfeverfahren beim Amtsgericht Göttingen umgestellt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Hinweisblatt.
Die Änderungen bitte ich künftig zu beachten!
Freundliche Grüße,
Dipl. Rpfl. (FH)

============
[Anmerkung der Redaktion – Auf der Website des Amtsgerichts wird am 20.3.2009 augenscheinlich noch das alte Verfahren beschrieben: - Siehe http://www.amtsgericht-goettingen.niedersachsen.de/master/C17485933_N17484876_L20_D0_I6360519.html Dort heißt es:)

Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Göttingen

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle ist von
Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.

Für Familiensachen und Anträge, die auf Vollstreckungsschutz gerichtet sind, bestehen beim Amtsgericht Göttingen gesonderte Rechtsantragstellen.

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts ist nicht zuständig für die Aufnahme von Anträgen, die in den Zuständigkeitsbereich der Landgerichte, Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte und der Sozialgerichte fallen.

Termine werden in der Regel nicht vergeben. Sie müssen deshalb mit Wartezeiten rechnen.

Sie benötigen rechtliche Beratung, können jedoch die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen?

Die Rechtsantragstelle erteilt Ihnen bei Bedarf einen Berechtigungsschein nach dem Beratungshilfegesetz. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden, der Sie berät und außergerichtlich vertritt. Sie selbst haben dann lediglich 10,00 EUR an den Rechtsanwalt zu zahlen. (s. auch Verweis in der Infospalte zum Download).

Voraussetzung für die Erteilung eines Berechtigungsscheins ist, dass Sie nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bedürftig sind. Dies ist von der Rechtsantragstelle zu prüfen. Bringen Sie deshalb bitte Belege über Ihre Einkommenssituation sowie Ihren Mietvertrag mit. Sollten Sie Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen beziehen, bringen Sie bitte die entsprechenden Bescheide mit.

Sie wollen beim Amtsgericht ein Verfahren in Gang setzen oder es ist bereits ein Verfahren gegen Sie in Gang gesetzt worden?

In der Rechtsantragstelle können Erklärungen und Anträge aufgenommen werden, die dem Amtsgericht gegenüber abzugeben sind. Beachten Sie bitte, dass eine Beratung über die Erfolgsaussichten Ihrer Anträge in der Rechtsantragstelle nicht möglich ist.

In Rechtsstreitigkeiten, die besonders eilbedürftig sind, besteht die Möglichkeit bei der Rechtsantragstelle den Erlass einer vorläufigen Entscheidung des Gerichts zu beantragen.
..

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