geändert am 15.07.2009 - Version Nr.: 1. 1358

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Bewertungsumfragen
Verbraucherzentrale begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit

24.06.2009 Der Bundesverband der Verbraucherzentralen ist erfreut über die Stärkung der anonymen Meinungsfreiheit durch das BGH-Urteil vom 23. Juni. In dem Gerichtsverfahren beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der gegen den Willen einer Lehrerin durchgeführten Bewertung ihrer Arbeit. Im vorliegenden Fall entschieden die Richter zugunsten der anonymen Meinungsfreiheit, weil keine schutzwürdigen Interessen der Lehrerin betroffen waren. Die Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil ein Signal, dass auch Dienstleister wie Ärzte, Handwerker und Gastronomen zukünftig mit Bewertungsportalen rechnen müssen.
[Die aufgezählten Berufe können bei einer Rufschädigungskampagne im Internet finanziellen Schaden erleiden. Ob das Urteiul dies abdecken tut? Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Das Gericht wog die Meinungsfreiheit der anonymen Masse gegen die schutzwürdigen Interessen der Masse ab. Im vorliegenden Fall konnte die Klägerin keine Schutzwürdigen Interessen vorbringen. Dies ist bei Unternehmern, Handwerkern, Ärzten anders. Angesichts drohender finanzieller Verluste bei diesen Berufen könnte der Bundesgerichtshof hier anders entscheiden.
Da das geschilderte Vorgehen von Spickmich.de nicht wirklich gut gegen Rufschädigungskampagnen durch einzelne Personen schützt, sehe ich das Urteil nicht als sehr belastbar an. Wenn die Lehrerin finanzielle Verluste oder einen wirtschaftlichen Schaden hätte anführen können, so hätte das urteil schnell anders ausfallen können.
Schließlich muss ein Mensch auch vor Gerüchten geschützt werden.
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundesverband der Verbraucherzentralen [ Homepage ] (---)
 

Meldung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen - Spickmich.de: BGH-Urteil stärkt Verbraucherbewertungen - Verbraucherzentrale Bundesverband sieht keinen Blankoscheck für Webseiten-Betreiber

24.06.2009 - Der Bundesgerichtshof hat mit seiner gestrigen Entscheidung zum Online-Portal Spickmich.de für Rechtsklarheit gesorgt. Äußerungen von Verbrauchern zur Qualität von Dienstleistungen jeder Art fallen unter den Grundsatz der Meinungsfreiheit. "Aus Verbrauchersicht ist dieses Urteil begrüßenswert", so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht weniger Berufe wie Lehrer von dem Urteil betroffen. "Es ist insbesondere für Dienstleister wie zum Beispiel Ärzte, Handwerker und Gastronomen ein klares Signal, dass sie mit Verbraucherbewertungen rechnen müssen♠ 1", so Billen.
Anbieter müssen für möglichst objektive Kriterien sorgen
Referentin Carola Elbrecht vom vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" weist darauf hin, dass das Urteil den Betreibern keineswegs einen Blankoscheck ausstellt: "Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsportale an: die Anbieter müssen für möglichst objektive Kriterien Sorge tragen. Das ist im Sinne aller – auch der anderen Verbraucher."
Generell sollten Verbraucher Bewertungen auf solchen Portalen immer kritisch prüfen und sich niemals nur auf eine Quelle verlassen. "Die Plattformen sind auch für Manipulationen offen, weil die Bewertungen stets subjektiv eingefärbt sind", warnt Elbrecht.

Neues Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt"
Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes startete am 01. Januar 2009. Es wird finanziell gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ziel ist es, die Verbraucher zu befähigen, sich sicher im Internet zu bewegen und aktiv zu partizipieren. Hierfür sind eine Aufklärungs- und Informationskampagne geplant sowie die rechtliche Prüfung von Online-Angeboten.
Im Rahmen des Projekts wird der Verbraucherzentrale Bundesverband auch Bewertungsportale im Internet überprüfen und den Verbrauchern entsprechende Handlungsempfehlungen geben. Ab Sommer 2009 stellt außerdem die projektbezogene Internetseite www.surfer-haben-rechte.de Verbrauchern und Multiplikatoren ein thematisch breit gefächertes Informationsangebot bereit.

Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit einer - Lehrerbewertung im Internet (

www.spickmich.de

)

(Link zur Meldung vom 23.06)
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Bewertung der Leistungen der Klägerin als Lehrerin mit Namensnennung durch Schüler auf der Website www.spickmich.de, die von den Beklagten gestaltet und verwaltet wird. Zugang zu dem Portal haben nur registrierte Nutzer. Die Registrierung erfolgt nach Eingabe des Namens der Schule, des Schulortes, eines Benutzernamens und einer E-mail-Adresse. An die E-mail-Adresse wird ein Passwort versandt, das den Zugang zu dem Portal eröffnet. Die mit den Schulnoten 1 bis 6 abzugebenden Bewertungen sind an vorgegebene Kriterien gebunden wie etwa "cool und witzig", "beliebt", "motiviert", "menschlich", "gelassen" und "guter Unterricht". Ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist nicht möglich. Aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die Nutzer können außerdem auf einer Zitatseite angebliche Zitate der bewerteten Lehrer einstellen. Die Klägerin, deren Name und Funktion auch der Homepage der Schule, an der sie unterrichtet, entnommen werden kann, erhielt für das Unterrichtsfach Deutsch eine Gesamtbewertung von 4,3. Ihr zugeschriebene Zitate wurden bisher nicht eingestellt. Mit der Klage verfolgt die Klägerin einen Anspruch auf Löschung bzw. Unterlassung der Veröffentlichung ihres Namens, des Namens der Schule, der unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung und der Zitat- und Zeugnisseite auf der Homepage www.spickmich.de. Sie blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Der u. a. für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und Ansprüche aus dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die dagegen von der Klägerin eingelegte Revision zurückgewiesen.

Unter den Umständen des Streitfalls hat der BGH die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Daten trotz der fehlenden Einwilligung der Klägerin für zulässig gehalten. Zwar umfasst der Begriff der personenbezogenen Daten nicht nur klassische Daten wie etwa den Namen oder den Geburtsort, sondern auch Meinungsäußerungen und Beurteilungen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Betroffenen beziehen. Für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung solcher Daten in automatisierten Verfahren gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Erhebung und Speicherung von Daten zur Übermittlung an Dritte ist auch ohne Einwilligung des Betroffenen nach § 29 BDSG u.a. dann zulässig, wenn ein Grund zu der Annahme eines schutzwürdigen Interesses an dem Ausschluss der Datenerhebung und –speicherung nicht gegeben ist. Ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin hat der BGH nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits für nicht gegeben erachtet. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Konkrete Beeinträchtigungen hat die Klägerin nicht geltend gemacht. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

Auch die Zulässigkeit der Übermittlung der Daten an den Nutzer kann nur aufgrund einer Gesamtabwägung zwischen dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen und dem Recht auf Kommunikationsfreiheit im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Im Streitfall ist im Hinblick auf die geringe Aussagekraft und Eingriffsqualität der Daten und die Zugangsbeschränkungen zum Portal die Datenübermittlung nicht von vornherein unzulässig. Besondere Umstände, die der Übermittlung im konkreten Fall entgegenstehen könnten, hat die Klägerin nicht vorgetragen.

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[Die aufgezählten Beispiele sind Berufe, die durch einen Rufmord im Internet finanziellen Schaden erleiden können. Ob dafür auch das Urteil gilt? Dr. Dieter Porth]

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"Ein kleines Lächeln"

21.06.2009 Was ist die beste Medizin? Laut dem Neuvorschlag von Tanja in Padina's Gedichtehitliste zeitgenössischer Dichter ist es "ein kleines Lächeln". Dies ist nur eines von fünf Neuvorstellungen.

Hitartikel
Jetzt auch mit RSS-Statistik für 7-14. Juni

23.06.2009 Zu den fünf am häufigsten gelesenen Artikeln gehörten in der Zeit vom 7.-14. Juni die Artikel "Flöhe leben in Bettritzen, …", "Patient zahlt Antibiotika bei entzündeten Tattoo selbst", "Junge Union: Schlapeit-Beck muss zurücktreten", "32 Objekte durchsucht – Gewehre und Pistolen gefunden" und "Anti-Stoppschild-Petition abzeichnen". Wieder finden sich auch ältere Artikel in der Übersicht. Besonders interessant ist, dass in der vergangenen Woche RSS-Gesamtübersicht 253 mal abgerufen wurde, obwohl dieser modernen "Newsletter" nach dem Beheben eines Softwarefehlers erst seit kurzem wieder funktionstüchtig ist.

Biosprit
Greenpeace gegen Erhöhung der Biospritquote im Benzin

18.06.2009 Greenpeace Deutschland kritisiert die Erhöhung der Quote für die Biospritbeimischung. Sie fordern vielmehr die schrittweise Abschaffung der Quote. Sie verweisen darauf, dass wegen der Energiepflanzenproduktion zum Beispiel in Indonesien die Urwälder noch stärker zerstört werden werden und so dem Klimawandel ein Vorschub geleistet wird. Weiter attestieren sie den Mineralölkonzernen ein schlechtes ökologisches Gewissen, weil die meisten Konzerne nicht wissen, unter welchen Bedingungen der Biosprit hergestellt wurde.
[Greenpeace Sichtweise ist sehr eng. Die Landwirtschaft braucht wieder Alternativmärkte zur Lebensmittelproduktion, wie die Milchdumpingpreise zeigen. Dr. Dieter Porth.]

Event - Cornpickers
27.6. - Reunion

23.06.2009 Alle Countryfreunde dürfen sich am 27. Juni ab 20Uhr im Cornpickers Hühnerstall auf die Bänd Reunion freuen. Der Musikgruppe eilt "der Ruf" voraus, dass das Publikum schon mal so begeistert war, dass es die Türen zusperren wollte, um die Musiker nicht rauszulassen.

Verschiedenes
Stress am Wilhelmsplatz / Nummernschilddiebstahl

20.06.2009 In einer Meldung wird auf einen Vorfall am Wilhelmsplatz eingegangen. Dort behinderte eine Gruppe von vierzig bis fünfzig Punks die Polizei, die brennenden Mülleimer untersuchen wollten. Im Zuge des Einsatzes wurde eine Beamtin verletzt. Um die Situation zu beherrschen, wurden vierzig Beamte zusammengezogen und die Punks des Platzes verwiesen. Neben verschiedenen Polizeimaßnahmen wurden auch zwei Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Widerstand eingeleitet.
In einer zweiten Meldung berichtete die Polizei vom Diebstahl eines Nummernschildes. Das Nummernschild wurde in Kassel für einen Tankbetrug (Tanken ohne Bezahlen) verwendet.

Neuere Nachricht

Stadtradiotipps 29.6. – 3.7.
2.7. - 8:35 - Beratungsstelle Phoenix des Frauennotrufs“

24.06.2009 In der kommenden Woche werden in der Sendung "Aufgeweckt" verschiedene regionale Projekte vorgestellt Weitere Themen an anderen Wochentagen zur gleichen Zeit sind zum Beispiel die neu erworbene Kinderbuchsammlung der Universität oder das Northeimer Projekt "Ich bin dein Schutzengel". Das Programm des Stadtradio Göttingens kann wie immer auf 107,1 MHz bzw. 95,35MHz im Kabelnetz empfangen werden.

Erzürnt
Grüne: Südspange auf Kosten der Kultur dank OB-Taktik

25.06.2009 Die Ratsfraktion der Grünen zeigt sich darüber empört, dass der Oberbürgermeister eine Woche nach dem Beschluss zum Ja für die Südspange eine Ausgabensperre für die freiwilligen Leistungen verfügt hat. Nach Ansicht der Grünen fällt damit der Oberbürgermeister der SPD-Ratsfraktion in den Rücken, die die Südspange nicht auf Kosten der Kultur bauen wollte.

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Northeim aktiv
26.6. – Beachvolleyball beim BBS-Sportplatz

24.06.2009 Mit dem Aktion zum Beachvolleyball von der DJK Kolping Northeim beginnt der ersten Aktionen das Sommerferienprogramm in Northeim.
In zwei weiteren Meldungen wird auf geänderte Öffnungszeiten vom Museum und vom Jugend- & Kulturzentrum in Northeim hingewiesen.
In einer vierten Meldung wird auf den Jugendaustausch mit der Partnerstadt Tourlaville eingegangen. Die Jugendlichen aus Northeim und Tourlaville erwartet vom 11. bis 31. Juli ein ausgefeiltes Programm.

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Aufklärung
4.7. - Terre des hommes: WasserZeichen Setzen

23.06.2009 Die terre des hommes Hochschulgruppe Göttingen hat für den 4. Juli im Groner Freibad ab 10 Uhr ein kleines Fest rund ums Wasser organisiert. Neben politischer Information kann man auch Spiele und Musik und und und …. genießen.

Urheberrecht
Datenschutz in virtuellen sozialen Netzwerken

14.07.2009 Gemeinsam mit einer Initiative aus Amerika wollen sich die Verbraucherzentralen für stärkeren Datenschutz in virtuellen Sozialen Netzwerken einsetzen. Die mittelfristig ausgerichtete Aktion hat den Titel "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt". Die wesentlichen Forderungen lassen sich zu vier Regeln zusammenfassen.
1) Es dürfen nur die Daten abgefragt werden, die für den Service benötigt werden.
2) Die Urheberrechte und insbesondere auch das Löschrecht bleibt beim Nutzer.
3) Der Betreiber hat die Informationspflicht und muss Änderungen und Löschungen von Nutzerdaten demselben anzeigen und begründen.
4) Salvatorische Nutzungserlaubnisse sind verboten. Die Analyse von Nutzerdaten für Marketingzwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Insbesondere ist auch während der Nutzung transparent zu machen, wofür die Daten genutzt werden.
Für die Kampagnewird soll ab August eine Website www.surfer-haben-rechte.de online gestellt werden.
[Im Grundsatz sind die Ideen gut; im Detail wird es viele Abgrenzungsprobleme geben, wie die Querverweise zum Datenschutz, Meinungsschutz, Ehrenschutz, Geschichtsschutz, Künstlerschutz, … vielleicht zeigen. Dr. Dieter Porth]

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