geändert am 27.09.2006 - Version Nr.: 1. 40

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Fragebogenaktion in der Verbraucherzentrale in der Theaterstraße: Die Berechnung der effektiven Zinsen unterliegt bestimmten gesetzlichen Regeln. Die Verbraucherzentrale macht dazu eine Umfrage, weil das Regelwerk Schwächen haben könnte.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Niedersachsen [ Homepage ] (Frau Peters)

[Hannover,Göttingen - 25.09.06] [Quelle: Email]

Ratenkredit: Verbraucherzentralen starten Fragebogenaktion Falldokumentationen sollen unseriöse Praktiken von Kreditinstituten belegen
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) haben eine gemeinsame Fragebogenaktion gestartet, um Missstände und Fehlentwicklungen im Ratenkreditgeschäft zu dokumentieren.
Dabei sollen vor allem so genannte Restschuldversicherungen, die immer mehr Kreditinstitute zusammen mit ihren Ratenkrediten verkaufen, unter die Lupe genommen werden. Durch die Restschuldversicherung kommt es oft zu einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Kreditkosten. Die zusätzlichen Belastungen betragen häufig mehrere Tausend Euro. Die Verbraucherzentralen sehen in dieser Kopplung von Ratenkredit und Restschuldversicherung eine neue Form des Kreditwuchers.
Betroffene Kreditnehmer berichten, sie hätten den Eindruck gehabt, dass die Restschuldversicherung mit abgeschlossen werden müsse, einige sogar, dass die Bank den Versicherungsabschluss verlangt habe. Von den Kreditinstituten werden solche Vorwürfe bestritten. Hintergrund: Macht die Bank die Kreditvergabe vom Versicherungsabschluss abhängig, dann müssen die Kosten der Versicherung in den Effektivzins eingerechnet werden. Und das wollen die Banken nicht, denn Zinsangaben von 25 bis 30 Prozent pro Jahr würden jeden Verbraucher abschrecken.
Kein Wunder also, dass es - entgegen den Schilderungen betroffener Verbraucher - nach Darstellung der Banken stets die Kunden selbst sind, die um den Abschluss der meist überteuerten Restschuldversicherung bitten. Da es regelmäßig an Zeugen fehlt, können die Verbraucher ihre Angaben jedoch nicht beweisen.
Ein Ziel der Fragebogenaktion ist es daher, die tatsächlichen Praktiken aufzudecken und zu dokumentieren. Damit soll Politik und Finanzdienstleistungsaufsicht der enorme Handlungsbedarf vor Augen geführt werden. Zudem erhoffen sich die Verbraucherzentralen, dass durch diese Fallsammlung auch die Position von Kreditnehmern in Gerichtsprozessen gestärkt wird. Betroffene Bankkunden werden deshalb aufgerufen, sich an ihre Verbraucherzentrale zu wenden und an der Fragebogenaktion teilzunehmen.

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