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~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land,Hannover

Mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Messverfahren (Ausnutzung des radioaktiven Zerfalls) konnte das Alter der angereicherten Uran-Pelletts bestimmt werden. Sie wurden Ende November 1990. Wie die Feststoffpellets aus dem Brennelementewerk in Hanau entweichen konnten, ohne das die Kontrollaufsichtsbehörden etwas merkten, ist immer noch ungeklärt. [Anmerkung: Atomkraftwerke sind sicher, oder?!]

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Pressemitteilung Nidersäschsische Umweltministerium

[Göttinger Land,Hannover - 21.03.07] [Internet-Zitat: Website]

Uran-Fund in Lauenförde - Pellets wurden mit großer Wahrscheinlichkeit Anfang 1991 hergestellt
HANNOVER/KARLSRUHE. "Die letzte chemische Aufbereitung des Urans liegt ca. 16,3 Jahre zurück, das hat die Analyse mit zwei unabhängigen Messverfahren ergeben", informierte die Sprecherin des Niedersächsischen Umweltministeriums heute (Mittwoch) in Hannover. "Das Uran wurde also gegen Ende November 1990 hergestellt, die Fertigung der Pellets erfolgte mit großer Wahrscheinlichkeit im früheren Brennelementwerk Hanau ein bis zwei Monate später." Mit der Bestimmung des Alters der Uran-Pellets sind die Untersuchungen im "Europäischen Institut für Transurane" (ITU, Karlsruhe) nun abgeschlossen.
Erste Analysen hatten bereits ergeben, dass die Pellets mit 3,4 und 3,5 Prozent Uran-235 angereichert sind. "Eine Gefahr für Menschen und Umwelt ging von dem Uran-Fund nicht aus", betonte die Sprecherin. "Strahlenschutzexperten haben weder am Fundort noch im Wohnhaus Hinweise auf eine Kontamination durch künstlich erzeugte radioaktive Stoffe gefunden." Am 22. Februar 2007 hatten Mitarbeiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim und des Niedersächsischen Isotopenlabors im Garten einer Privatperson in Lauenförde (Landkreis Holzminden) 14 sogenannte Uran-Pellets sichergestellt.
Unter welchen Umständen das Material aus dem kontrollierten Bereich der Anlage gelangen konnte, wird nun von der Firma Siemens in Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden in Hessen weiter untersucht. Fertigung, Verwendung sowie Empfang und Weitergabe von Kernbrennstoffen unterliegen der Kernmaterialüberwachung. Grundlage dafür sind internationale Verträge, wie der EURATOM-Vertrag und der "Nukleare Nichtverbreitungsvertrag".
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