geändert am 05.04.2007 - Version Nr.: 1. 21

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~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Meldungen der Stadt Göttingen:
Die Stadt such interessierte Männer und Frauen als Tagespflegeeltern - insbesondere für Kinder unter drei Jahren.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)

[Göttingen - 03.04.07] [Internet-Zitat: Website]

Pressemeldungen der Stadt Göttingen

Auf folgender Internetseite der Stadt Göttingen erhalten Sie einen Überblick über alle derzeit aktuellen Meldungen bzw. archivierten Meldungen:

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Wer interessiert sich für Kindertagespflege?
PD Betr.: Neuregelungen in der Kindertagespflege Auf Neuregelungen in der Kindertagespflege hat die Stadt Göttingen mit Hinweis auf eine vom Rat der Stadt verabschiedete Richtlinie aufmerksam gemacht. Die Richtlinie vollzieht wichtige Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe nach und legt die Vergütung der Tagespflegepersonen fest. Für Interessierte wird ganz aktuell ein neuer Qualifizierungskurs angeboten.
Dabei geht es um ein Betreuungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren in Zeiten, in denen ihre Eltern oder alleinerziehende Elternteile berufstätig sind oder eine Berufs- oder Schulausbildung absolvieren. In diesen Fällen vermittelt die Tagespflegebörse im Auftrag der Stadt eine qualifizierte und geeignete Tagespflegeperson.
Daneben regelt die Richtlinie die Vergütung der Tagespflegepersonen. Je nach Qualifikation und Ort der Betreuung - ob im Elternhaus oder im Haushalt der Tagespflegeperson - leistet der städtische Fachbereich Jugend der Stadt Göttingen eine Stundenvergütung zwischen 3,03 und 2,53 Euro pro Kind für die materiellen Aufwendungen und zur Anerkennung der Erziehungsleistung. Für notwendige Betreuung am Abend zwischen 19.00 und 22.00 Uhr und am Morgen zwischen 6.00 und 8.00 Uhr erhöht sich die Vergütung um 20 Prozent.
Neben dieser Vergütung wird ein anteiliger Beitrag zur Altersversorgung der Tagespflegeperson von bis zu 39,80 Euro monatlich sowie Beiträge zur Unfallversicherung von bis zu 7,50 Euro monatlich übernommen. Über die Unfallversicherung der Tagespflegeperson sind in der Regel auch die betreuten Kinder unfallversichert.
Leistungsfähige Eltern werden zu einem Kostenbeitrag herangezogen, der sich auf die regelmäßige Stundenvergütung beschränkt. Zuschläge für die Betreuung zu ungünstigen Zeiten wie auch die Beiträge zur Altersvorsorge und Unfallversicherung bleiben bei der Bemessung des Kostenbeitrages unberücksichtigt.
Nach wie vor werden für die Kindertagespflege in der Stadt Göttingen motivierte Tagespflegepersonen benötigt. Am 14. April 2007 beginnt die Tagespflegebörse mit einem neuen Qualifizierungskurs, der zum Teil berufsbegleitend absolviert werden kann. Wer daran erfolgreich teilnimmt, kann bereits im Juni dieses Jahres mit der Ausübung der Kindertagespflegetätigkeit beginnen. Die Kindertagespflegerichtlinie sieht einen Qualifizierungsumfang von 160 Unterrichtsstunden vor, deren Inhalt sich am Curriculum des Deutschen Jugendinstituts orientiert. Interessierte können sich an die Tagespflegebörse, Waageplatz 8, 37073 Göttingen, Tel.: 0551/3843850, email: tagespflegeböxxx  Hinweis: keine Emailadressen wenden.
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Anmerkung

Überschlagsrechnung: Wenn eine Alleinerziehende 220 Tage im Jahr acht Stunden am Tag für einen Hungerlohn arbeitet, dann ist der Stadt die Betreuung des Kindes im Jahr 2,53*8*220€ = 4452,80€ wert. Dazu kommen noch die Kosten für Versicherung in Höhe von 12*(39,80€+7,50€)=567,60€. Insgesamt ist das Kind dem Staat also über 5020,40€ wert. Die Stadt zahlt an fremde Personen für die Erziehung der Kinder pro Monat 418,36€.
Der monatliche Almosen-Satz für ein Hartz-IV-Kindes beträgt 57€. (Der Almosensatz ist so gering, da das Kindergeld in Höhe von 154€ mit dem eigentlichen Bedarfssatz in Höhe von 207€ verrechnet wird.)

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